Die Feststellung der Testierunfähigkeit durch den Notar

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Details

Wie kann der Notar Feststellungen zur Testierunfähigkeit treffen, obwohl ihm i.d.R. eine psychiatrische Ausbildung fehlt? Dazu ist er gemäß § 28 BeurkG verpflichtet. Die Arbeit behandelt die Frage, wie der Notar die Feststellungen zur Testierunfähigkeit treffen kann und schließt mit einem Test für die notarielle Praxis.

§ 28 BeurkG gibt dem Notar auf, seine Wahrnehmungen über die Testierfähigkeit zu vermerken. Das geschieht in der Praxis meist nicht in der vom Gesetz vorgesehenen Weise. Stattdessen stellen die Notare die Testier- und Geschäftsfähigkeit fest, obwohl verfahrensrechtlich die Wahrnehmungen des Notars zu vermerken sind und materiell-rechtlich nicht die Testierfähigkeit, sondern die Testierunfähigkeit zu prüfen ist, und obwohl das Gericht im Prozess für eine derartige Feststellung regelmäßig ein psychiatrisches Fachgutachten einholen muss. Angesichts unserer alternden Gesellschaft werden die Feststellungen des Notars zur Testierunfähigkeit künftig noch an Bedeutung zunehmen und es überrascht, dass die rechtlichen Grundlagen im materiellen Recht und im Recht des Beurkundungsverfahrens einerseits und die Frage, wie der Notar die anspruchsvolle Aufgabe der Feststellung der Testierunfähigkeit bewältigen kann andererseits, bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden haben. Diese Lücke soll diese Arbeit, an deren Ende ein Praxistest mit einer Kurzanleitung steht, schließen.

Autorentext

Bärbel Brah ist seit 2011 Richterin am Amtsgericht.


Klappentext

§ 28 BeurkG gibt dem Notar auf, seine Wahrnehmungen über die Testierfähigkeit zu vermerken. Das geschieht in der Praxis meist nicht in der vom Gesetz vorgesehenen Weise. Stattdessen stellen die Notare die Testier- und Geschäftsfähigkeit fest, obwohl verfahrensrechtlich die Wahrnehmungen des Notars zu vermerken sind und materiell-rechtlich nicht die Testierfähigkeit, sondern die Testierunfähigkeit zu prüfen ist, und obwohl das Gericht im Prozess für eine derartige Feststellung regelmäßig ein psychiatrisches Fachgutachten einholen muss. Angesichts unserer alternden Gesellschaft werden die Feststellungen des Notars zur Testierunfähigkeit künftig noch an Bedeutung zunehmen und es überrascht, dass die rechtlichen Grundlagen im materiellen Recht und im Recht des Beurkundungsverfahrens einerseits und die Frage, wie der Notar die anspruchsvolle Aufgabe der Feststellung der Testierunfähigkeit bewältigen kann andererseits, bislang wenig Aufmerksamkeit gefunden haben. Diese Lücke soll diese Arbeit, an deren Ende ein Praxistest mit einer Kurzanleitung steht, schließen.


Inhalt
Inhalt: Prüfungs- und Dokumentationspflichten des Notars Bedeutung der Feststellungen des Notars in verschiedenen gerichtlichen Verfahren Verhältnis des Beurkundungsanspruches des Testierenden und der Pflicht des Notars eine Beurkundung ggf. wegen Geschäftsunfähigkeit abzulehnen Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben Konzept zur Umsetzung der zuvor erarbeiteten rechtlichen Grundlagen in der notariellen Praxis.

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Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631629734
    • Features Dissertationsschrift
    • Sprache Deutsch
    • Genre Zivilprozessrecht
    • Lesemotiv Verstehen
    • Größe H211mm x B149mm x T11mm
    • Jahr 2013
    • EAN 9783631629734
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-62973-4
    • Titel Die Feststellung der Testierunfähigkeit durch den Notar
    • Autor Bärbel Brah
    • Gewicht 198g
    • Herausgeber Lang, Peter GmbH
    • Anzahl Seiten 144

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