Werkausgabe in 12 Bänden

CHF 22.55
Auf Lager
SKU
M8DNEVT8CKH
Stock 3 Verfügbar

Details

DIE METAPHYSIK DER SITTEN Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre Vorrede Tafel der Einteilung der Rechtslehre Einleitung in die Metaphysik der Sitten I. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis) Einleitung in die Rechtslehre § A. Was die Rechtslehre sei? / § B. Was ist Recht? / § C. Allgemeines Prinzip des Rechts / § D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden / § E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werden Anhang zur Einleitung in die Rechtslehre Vom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis) Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der Rechte Einteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt. I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt 1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben § 1. / § 2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft / § 3. / § 4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. / § 5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. / § 6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) / § 7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung / § 8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich / § 9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben 2. Hauptstück. Von

Autorentext
Immanuel Kant wurde am 22. April 1724 in Königsberg geboren und verstarb am 12. Februar 1804 ebenda. Kant war Professor der Logik und Metaphysik in Königsberg und zählt zu den bedeutendsten Vertretern der Aufklärung. Mit seinem Werk Kritik der reinen Vernunft läutete er einen Wendepunkt in der Philosophiegeschichte und den Beginn der modernen Philosophie ein.

Klappentext

DIE METAPHYSIK DER SITTEN

Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre - Vorrede

Tafel der Einteilung der Rechtslehre

Einleitung in die Metaphysik der Sitten
I. Von dem Verhältnis der Vermögen des menschlichen Gemüts zu den Sittengesetzen. / II. Von der Idee und der Notwendigkeit einer Metaphysik der Sitten / III. Von der Einteilung einer Metaphysik der Sitten / IV. Vorbegriffe zur Metaphysik der Sitten (philosophia prartica universalis)

Einleitung in die Rechtslehre
§ A. Was die Rechtslehre sei? / § B. Was ist Recht? / § C. Allgemeines Prinzip des Rechts / § D. Das Recht ist mit der Befugnis zu zwingen verbunden / § E. Das strikte Recht kann auch als die Möglichkeit eines mit jedermanns Freiheit nach allgemeinen Gesetzen zusammenstimmenden durchgängigen wechselseitigen Zwanges vorgestellt werden

Anhang zur Einleitung in die Rechtslehre
Vom zweideutigen Recht (ins aequivocum): I. Die Billigkeit (aequitas) / II. Das Notrecht (ins necessitatis)
Einteilung der Rechtslehre: A. Allgemeine Einteilung der Rechtspflichten / B. Allgemeine Einteilung der Rechte
Einteilung der Metaphysik der Sitten überhaupt.

I. Teil. Das Privatrecht vom äußeren Mein und Dein überhaupt

  1. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres als das Seine zu haben
    § 1. / § 2. Rechtliches Postulat der praktischen Vernunft / § 3. / § 4. Exposition des Begriffs vom äußeren Mein und Dein. / § 5. Definition des Begriffs des äußeren Mein und Dein. / § 6. Deduktion des Begriffs des bloß-rechtlichen Besitzes eines äußeren Gegenstandes (possessio noumenon) / § 7. Anwendung des Prinzips der Möglichkeit des äußeren Mein und Dein auf Gegenstände der Erfahrung / § 8. Etwas Äußeres als das Seine zu haben, ist nur in einem rechtlichen Zustande, unter einer öffentlich gesetzgebenden Gewalt, d. i. im bürgerlichen Zustande, möglich / § 9. Im Naturzustande kann doch ein wirkliches, aber nur provisorisches äußeres Mein und Dein statt haben

  2. Hauptstück. Von der Art, etwas Äußeres zu erwerben
    § 10. Allgemeines Prinzip der äußeren Erwerbung; 1. Abschnitt. Vom Sachenrecht (§11. Was ist ein Sachenrecht? / § 12. Die erste Erwerbung einer Sache kann keine andere als die des Bodens sein / § 13. Ein jeder Boden kann ursprünglich erworben werden, und der Grund der Möglichkeit dieser Erwerbung ist die ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens überhaupt / § 14. Der rechtliche Akt dieser Erwerbung ist Bemächtigung (occupatio) / § 15. Nur in einer bürgerlichen Verfassung kann etwas peremtorisch, dagegen im Naturzustände zwar auch, aber nur provisorisch, erworben werden / § 16. Exposition des Begriffs einer ursprünglichen Erwerbung des Bodens / § 17. Deduktion des Begriffs der ursprünglichen Erwerbung) / 2. Abschnitt. Vom persönlichen Recht. §§ 18-21 / 3. Abschnitt. Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht. §§ 22, 23 (1. Titel: Das Eherecht. §§ 24-27 / 2. Titel: Das Elternrecht. §§ 28, 29 / 3. Titel: Das Hausherren-Recht. § 30; Dogmatische Einteilung aller erwerblichen Rechte aus Verträgen. § 31; I. Was ist Geld?; II. Was ist ein Buch?) / Episodischer Abschnitt. Von der idealen Erwerbung eines äußeren Gegenstandes der Willkür (§ 32; I. Die Erwerbungsart durch Ersitzung. § 33; II. Die Beerbung (acquisitio hereditatis). § 34; III. Der Nachlaß eines guten Namens nach dem Tode (bona fama defuncti). § 35)

  3. Hauptstück. Von der subjektiv-bedingten Erwerbung durch den Ausspruch einer öffentlichen Gerichtsbarkeit
    §36 / A. § 37. Von dem Schenkungsvertrag / B. § 38. Vom Leihvertrag / C. § 39. Von der Wiedererlangung (Rückbemächtigung) des Verlornen (vindicatio). / D. § 40. Von der Erwerbung der Sicherheit durch Eidesablegung (cautio iuratoria) / Übergang von dem Mein und Dein im Naturzustande zu dem im rechtlichen Zustande überhaupt. §§41, 42

    II. Teil. Das öffentliche Recht

  4. Abschnitt. Das Staatsrecht. §§ 43-49 (Allgemeine Anmerkung. Von den rechtlichen Wirkungen aus der Natur des bürgerlichen Vereins. A-D / E. Vorn Straf- und Begnadigungsrecht / Von dem rechtlichen Verhältnisse des Bürgers zum Vaterlande und zum Auslande. §§ 50-52)
  5. Abschnitt. Das Völkerrecht. §§ 53-61
  6. Abschnitt. Das Weltbürgerrecht. § 62
    Beschluß

    Anhang erläuternder Bemerkungen zu den metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre

  7. Logische Vorbereitung zu einem neuerdings gewagten Rechtsbegriffe / 2. Rechtfertigung des Begriffs von einem auf dingliche Art persönlichen Recht / 3. Beispiele / 4. Über die Verwechselung des dinglichen mit dem persönlichen Rechte / 5. Zusatz zur Erörterung der Begriffe des Strafrechts / 6. Vom Recht der Ersitzung / 7. Von der Beerbung / 8. Von den Rechten des Staats in Ansehung ewiger Stiftungen für seine Untertanen. A-D.
    Beschluß

    Zweiter Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Tugendlehre

    Vorrede

    Einleitung
    I. Erörterung des Begriffs einer Tugendlehre / II. Erörterung des Begriffs von einem Zwecke, der zugleich Pflicht ist / III. Von dem Grunde, sich einen Zweck, der zugleich Pflicht ist, zu denken / IV. Welches sind die Zwecke, die zugleich Pflichten sind? / V. Erläuterung dieser zwei Begriffe A. Eigene Vollkommenheit; B. Fremde Glückseligkeit / VI. Die Ethik gibt nicht Gesetze für die Handlungen (denn das tut das Ins) sondern nur für die Maximen der Handlungen / VII. Die ethischen Pflichten sind von weiter, dagegen die Rechtspflichten von enger Verbindlichkeit. / VIII. Exposition der Tugendpflichten als weiter Pflichten: 1. Eigene Vollkommenheit als Zweck, der zugleich Pflicht ist; 2. Fremde Glückseligkeit, als Zweck, der zugleich Pflicht ist / IX. Was i…

Cart 30 Tage Rückgaberecht
Cart Garantie

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783518277904
    • Auflage 20. A.
    • Editor Wilhelm Weischedel
    • Nachwort von Wilhelm Weischedel
    • Sprache Deutsch
    • Genre 19. Jahrhundert
    • Lesemotiv Verstehen
    • Größe H177mm x B109mm x T29mm
    • Jahr 1997
    • EAN 9783518277904
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-518-27790-4
    • Veröffentlichung 28.03.2001
    • Titel Werkausgabe in 12 Bänden
    • Autor Immanuel Kant
    • Untertitel VIII: Die Metaphysik der Sitten
    • Gewicht 345g
    • Herausgeber Suhrkamp Verlag
    • Anzahl Seiten 600

Bewertungen

Schreiben Sie eine Bewertung