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§ 3 BBodSchG Geltung, Subsidiarität und Ausschluss
Details
Boden ist nicht vermehrbar und erneuert sich kaum. Die zunehmende Belastung des Bodens durch den Menschen machte einen umfassenden und nachhaltigen Schutz des Bodens notwendig. Am 01. März 1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war es, ein Gesetz zu schaffen, das sich in das bestehende Umweltrechtssystem einfügt und eine sachliche wie rechtliche Verzahnung mit vorhandenen Gesetzen herstellt. Diese Studie befasst sich mit dem Anwendungsbereich des BBodSchG. Ihr Schwerpunkt liegt in der Abgrenzung des BBodSchG zu den im Katalog des § 3 Abs. 1 Nr. 1-11 BBodSchG genannten spezielleren Fachgesetzen. Die Arbeit widmet sich zudem dem Verhältnis zum BNatSchG und WHG sowie dem Anwendungsausschluss nach § 3 Abs. 2 BBodSchG.
Autorentext
Die Autorin: Grit Brinkmann, geboren 1971 in Frankfurt/Oder; 1990-1993 Fernstudium an der Medizinischen Fachschule Eisenhüttenstadt; 1993-1998 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt/Oder; 1998-2000 Rechtsreferendariat am OLG Hamm; 2002-2007 Promotion an der Viadrina Universität Frankfurt/Oder.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Darstellung der Bodensituation in Deutschland Entstehungsgeschichte und Geltungsbereich des BBodSchG Abgrenzung des BBodSchG zum KrW-/AbfG, GGBefG, DüngMG, PflSchG, GenTG, BundeswaldG, FlurbG, AEG, BauGB, BbgBO, BBergG, BImSchG, BNatSchG, WHG etc. Anwendungsausschluss des BBodSchG.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631569733
- Sprache Deutsch
- Auflage 07001 A. 1. Auflage
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 2007
- EAN 9783631569733
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-56973-3
- Veröffentlichung 03.12.2007
- Titel § 3 BBodSchG Geltung, Subsidiarität und Ausschluss
- Autor Grit Brinkmann
- Untertitel Dissertationsschrift
- Gewicht 361g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 276
- Genre Strafrecht