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Anleitung zur Bildung öffentlicher Genossenschaften zur Ent- und Bewässerung von Grundstücken für Zwecke der Landeskultur in den Provinzen Ostpreussen, Westpreussen, Brandenburg, Posen, Schlesien, Sa...
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Frontmatter -- Vorwort -- Verzeichniß der Anlagen -- Erklärung der Abkürzungen -- Anleitung -- 1. Schlesisches Vorfluths-Edict vom 20. December 1746 -- 2. Allgemeines Landrecht -- 3. Rheinisches Ruralgesetz v. 28. September6. Oktober 1791 -- 4. Loi relative au curage des canaux et rivières non navigables et à l'entretien des digues qui y correspondent, 14. flor. XI (4. Mai 1803) -- 5. Bürgerliches Gesetzbuch (Code Napoleon) -- 6. Gesetz wegen des Wasserstaues bei Mühlen, und Verschaffung von Vorfluth (Vorfluthgesetz) vom 15. November 1811 -- 7. Rheinisches Ressort-Reglement vom 20. Juli 1818 -- 8. Gesetz über die Benutzung der Privatflüsse vom 28. Februar 1843 -- 9. Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes vom 28. Februar 1843 über die Benutzung der Privatflüsse in dem Bezirk des Appellationsgerichtshofes zu Köln d. d. 9. Januar 1845 -- 10. Gesetz, betreffend das für Entwässerungsanlagen einzuführende Aufgebots- und Präklusionsverfahren vom 23. Januar 1846 -- 11. Gesetz, betreffend das Verfahren in den nach der Gemeinheitstheilungs- Ordnung zu behandelnden Theilungen und Ablösungen in den Landestheilen des linken Rheinufers vom 19. Mai 1851 -- 12. Gesetz, betreffend die Anwendung der Vorfluthsgesetze aus unterirdische Wasserleitungen vom 11. Mai 1853 -- 13. Ministerielle Anweisung für die Bildung von Entund Bewässerungs-Genossenschaften auf Grund der Gesetze von: 28. Februar 1843 und 11. Mai 1853 -- 14. Gesetz wegen Verschaffung der Vorfluth in den Bezirken des Appellalionsgerichtshofes zu Cöln und des Justizsenales zu Ehrenbreilstcin,--------vom 14. Juni 1859 -- 15. Vorfluthsgesetz für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867 -- 16. Ministerielle Anweisung für die Ausführung der technischen Vorarbeiten bei Landes-Meliorationen vom 15. August 1872 -- 17. Gesetz, betreffend die Bildung von Wassergenossenschaften vom 1. April 1879 -- 18. Gewerbeordnung für das Deutsche Reich vom 1. Juni 1883 -- 19. Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 -- 20. Gesetz über die Zuständigkeit der Berwaltungsund Verwaltungsgerichtsbehörden vom 1. August 1883 -- 21. Erlaß des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 18. November 1884 -- 22. Zusammenstellung der in den §§. 12 und 20 des Gesetzes vom 24. Mai 1885, betreffend die Zusammenlegung der Grundstücke im Geltungsgebiete des Rheinischen Rechts (Ges.-S. S. 156), erwähnten Borschristenüber die Zuständigkeit der Auseinandersetzungsbehörde, das Verfahren und das Kostenwesen in Auseinandersetzungsangelegenheiten vom 5. Januar 1886 -- 23. Cirkularerlaß des Ministers für Landwirthschaft, Domänen und Forsten vom 7. Januar 1886 -- 24. Schema eines Theilnehmer-Berzeichnisses für eine öffentliche Wassergenossenschast zur Ent- oder Bewässerung von Grundstücken für Zwecke der Landeskultur -- 25. Schema eines Umlaufs, einschließlich desjenigen einer Vorladung -- 26. Beispiel für die Fassung eines Statuts, welches die Sicherstellung der dauernden Unterhaltung bereits ausgeführter Wiesenanlagen zum Zwecke hat -- 27. Schema eines Gutachtens über das Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Beiiritiszwanges gegen widersprechende Eigenthümer -- 28. Beispiel einer Abstimmungsverhandlung -- Register
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783111280745
- Auflage Reprint 2017
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H196mm x B125mm x T21mm
- Jahr 1887
- EAN 9783111280745
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-11-128074-5
- Veröffentlichung 01.04.1887
- Titel Anleitung zur Bildung öffentlicher Genossenschaften zur Ent- und Bewässerung von Grundstücken für Zwecke der Landeskultur in den Provinzen Ostpreussen, Westpreussen, Brandenburg, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinprovinz und Westfalen mit Ausnahme des ...
- Autor Bernhard Weddige
- Untertitel Nebst den in Betracht kommenden Gesetzen und Ministerialerlassen. Zugleich ein kurzes Handbuch des landwirthschaftlichen Wasserrechts fur Jedermann
- Gewicht 370g
- Herausgeber De Gruyter
- Anzahl Seiten 292
- Lesemotiv Verstehen