Ausschüsse für Vergleichs- und Konkursrecht sowie für Bürgerliche Rechtspflege Zwangsvollstreckungsrecht (1934-1938)

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Details

Die Reformbedürftigkeit des deutschen Insolvenzrechts hatte sich in der Weltwirtschaftskrise herausgestellt. Mit Österreich vereinbarte Deutschland 1930 eine Reform des Vergleichs-(Ausgleichs-)Rechts, die in dem Vergleichsrechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht 1934 beraten wurde. Es folgten 1937/38 die Beratungen über eine Reform des Konkursrechts im Konkursrechtsausschuss. Die Beratungen des Zwangsvollstreckungsrechts erfolgten auf der Basis des Entwurfs des Reichsjustizministeriums zu einer neuen Zivilprozessordnung von 1931 im Ausschuss für Bürgerliche Rechtspflege von 1934 bis 1937 zunächst unter dem Vorsitz der bekannten Rechtslehrer Wilhelm Kisch und Friedrich Lent, anschließend von Ende 1935 an unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Reichsjustizministerium). Ziel der Reform waren aus der Sicht des Reichsjustizministeriums die Errichtung eines Vollstreckungsamtes mit Eingliederung der bisher unabhängigen Gerichtsvollzieher und die Einführung einer umfassenden Vollstreckungsmissbrauchs- und Arglistklausel. Diese zum Teil ideologisch beeinflussten Vorschläge wurden von der Mehrheit der Ausschussmitglieder weitgehend zurückgewiesen Der Ausschuss für Bodenrecht bevorzugte entgegen den Vorschlägen der Juristen des Reichsbauernführers für den Immissionsschutz eine privatrechtliche Lösung und lehnte für industrielle Großimmissionen ein öffentlich-rechtliches Ausgleichsverfahren ab.

Autorentext

Der Herausgeber: Werner Schubert, geboren 1936, war bis 2001 Inhaber eines Lehrstuhls für Römisches Recht, Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsgeschichte der Neuzeit an der Universität zu Kiel. Er ist Herausgeber der Quellen zum BGB, zur preußischen Gesetzrevision, zur Strafrechtsreform des 20. Jahrhunderts, des Nachschlagewerks des Reichsgerichts zum Zivil- und Strafrecht und der Protokolle der Ausschüsse der Akademie für Deutsches Recht.


Klappentext

Die Reformbedürftigkeit des deutschen Insolvenzrechts hatte sich in der Weltwirtschaftskrise herausgestellt. Mit Österreich vereinbarte Deutschland 1930 eine Reform des Vergleichs-(Ausgleichs-)Rechts, die in dem Vergleichsrechtsausschuss der Akademie für Deutsches Recht 1934 beraten wurde. Es folgten 1937/38 die Beratungen über eine Reform des Konkursrechts im Konkursrechtsausschuss. Die Beratungen des Zwangsvollstreckungsrechts erfolgten auf der Basis des Entwurfs des Reichsjustizministeriums zu einer neuen Zivilprozessordnung von 1931 im Ausschuss für Bürgerliche Rechtspflege von 1934 bis 1937 zunächst unter dem Vorsitz der bekannten Rechtslehrer Wilhelm Kisch und Friedrich Lent, anschließend von Ende 1935 an unter dem Vorsitz von Erich Volkmar (Reichsjustizministerium). Ziel der Reform waren aus der Sicht des Reichsjustizministeriums die Errichtung eines Vollstreckungsamtes mit Eingliederung der bisher unabhängigen Gerichtsvollzieher und die Einführung einer umfassenden Vollstreckungsmissbrauchs- und Arglistklausel. Diese zum Teil ideologisch beeinflussten Vorschläge wurden von der Mehrheit der Ausschussmitglieder weitgehend zurückgewiesen - Der Ausschuss für Bodenrecht bevorzugte entgegen den Vorschlägen der Juristen des Reichsbauernführers für den Immissionsschutz eine privatrechtliche Lösung und lehnte für industrielle Großimmissionen ein öffentlich-rechtliches Ausgleichsverfahren ab.


Inhalt

Aus dem Inhalt: Vergleichsordnung: Ablehnungsgründe - Arten des Vergleichs - Unwirksamkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen - Vergleichsverwalter - Stimmrecht der Gläubiger - Konkursordnung: Konkursverwalter - Anfechtung von Rechtshandlungen - Einschränkung der Konkursvorrechte - Beschleunigung des Verfahrens - Sukzessivlieferungsverträge - Zwangsvollstreckungsrecht: Amts- oder Parteibetrieb - Gerichtsvollzieher - Offenbarungseid - Vollstreckungsschutz - Forderungspfändung - Ratenzahlung - Vollstreckungsmissbrauchs- und Arglistklausel - Immissionsschutzrecht: privatrechtliche Lösung - öffentlich-rechtliches Ausgleichsverfahren.

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Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631572450
    • Editor Werner Schubert
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 08001 A. 1. Auflage
    • Größe H236mm x B165mm x T44mm
    • Jahr 2008
    • EAN 9783631572450
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-631-57245-0
    • Veröffentlichung 14.02.2008
    • Titel Ausschüsse für Vergleichs- und Konkursrecht sowie für Bürgerliche Rechtspflege Zwangsvollstreckungsrecht (1934-1938)
    • Untertitel Nachtrag: Beratungen über das Immissionsschutzrecht im Bodenrechtsausschuss (1938)
    • Gewicht 1275g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 742
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Öffentliches Recht

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