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Außerdeliktischer und deliktischer Integritaetsschutz
Details
Die Schuldrechtsmodernisierung 2002 führte außerdeliktische Schutzpflichten im BGB ein, um den Integritätsschutz auch im Vertragsrecht zu gewährleisten. Während der Reform bildete sich Widerstand gegen den Gesetzgeber. Die deutsche Entwicklungsgeschichte dient als Leitfaden für die Reform der Gehilfenhaftung im koreanischen Recht.
Die Vorschriften der §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB wurden durch die Schuldrechtsmodernisierung 2002 hinzugefügt. Dabei handelt es sich um außerdeliktische Schutzpflichten. Das Vertragsrecht übernimmt den Integritätsschutz, der im Grunde durch das Deliktsrecht gewährleistet wird. Der außerdeliktische Integritätsschutz wird seit dem Linoleumrollen-Fall auch durch das Vertragsrecht gewährleistet. Ein Kernproblem war die Haftungslücke in der deliktischen Gehilfenhaftung nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB; der Geschädigte wurde dadurch geschützt, dass das Reichsgericht eine vertragliche Haftung anwandte. Diese Arbeit befasst sich mit den Gründen hierfür und mit der dogmengeschichtlichen Entwicklung außerdeliktischer Schutzpflichten. Im Reformprozess wurde jedoch eine Oppositionsfront gegen den Gesetzgeber aufgebaut. Die deutsche dogmatische Entwicklungsgeschichte ist als Leitfaden für die Reform der deliktischen Gehilfenhaftung im koreanischen ZGB von Bedeutung.
Autorentext
Yongdeok Kwon absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Cheongju, Korea, welches er mit einem Masterabschluss beendete. Daraufhin absolvierte er von 2018 bis 2021 ein LL.M.-Studium im Schwerpunkt "Deutsches Zivilrecht" an der Universität zu Köln. Im Jahr 2024 promovierte er an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Inhalt
Abkürzungsverzeichnis - Einleitung - A. Überblick über die Problematik der Schutzpflichten - B. Gang der Arbeit - 1. Teil. Grundlagen, Entstehung und Entwicklung der Schutzpflichten - A. Grundlagen der Schutzpflichten - B. Entstehung und Entwicklung der Schutzpflichten - C. Fazit - 2. Teil. Begründung einer vorvertraglichen Haftung wegen Schutzlücken des Deliktsrechts - A. Die Lehre von der culpa in contrahendo und ihre Entwicklung - B. Schutz der Integrität bei Vertragsverhandlungen in den Urteilen des Reichsgerichts - C. Legitimationsversuch außerdeliktischer Schutzpflichten in fingierten und faktischen Vertragsverhältnissen - 3. Teil. Die Legitimation der außerdeliktischen Schutzpflichten durch Vertrauen - A. Genese und politischer Kontext der Vertrauenshaftung - B. Dogmatik der Vertrauenshaftung - C. Rechtsgrundlagen für Schutzpflichten aus objektiv erkennbarem Vertrauen - D. Systematisierung der Vertrauenshaftung" im deutschen Privatrecht - E. Zuordnung der Schutzpflichten zur deliktischen Haftung - F. Verankerung der §§ 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB in das neue Schuldrecht - 4. Teil. Deutsche dogmatische Entwicklungsgeschichte als Leitfaden für die Schuldrechtsreform im koreanischen ZGB? - A. Begriffe culpa in contrahendo" und Schutzpflichten" im KZGB - B. Bedarf an Reform der deliktischen Gehilfenhaftung im KZGB - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631927878
- Auflage 24001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H210mm x B148mm x T14mm
- Jahr 2024
- EAN 9783631927878
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-92787-8
- Veröffentlichung 30.12.2024
- Titel Außerdeliktischer und deliktischer Integritaetsschutz
- Autor Yongdeok Kwon
- Untertitel Eine historische und rechtsvergleichende Betrachtung von Deutschland und Korea
- Gewicht 326g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 248
- Lesemotiv Verstehen