Australian Law Reform Commission

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Details

Unter besonderer Berücksichtigung der Australian Law Reform Commission wird diskutiert, ob eine Gründung von Law Reform Commissions, wie sie das Common Law kennt, vor dem Hintergrund zunehmender Fokussierung auf Urteile der höchsten Gerichte auch in Deutschland empfehlenswert wäre.

Die meisten Länder des Commonwealth sind vom Common Law geprägt. Dieses unterscheidet sich durch seine starre Präjudizienbindung auf den ersten Blick erheblich von dem kontinentalen System des kodifizierten Rechts. In der Praxis sorgt dies aufgrund des erheblichen Umfangs an zu beachtenden Entscheidungen oft für Verwirrung. Zur Harmonisierung wurden Law Reform Commissions gegründet, deren Aufgabe die Reformierung und Verbesserung des Rechts ist. In Deutschland sind diese Institutionen bislang nahezu unbekannt. Die auch in Deutschland zunehmend zu beobachtende Fokussierung auf Urteile der höchsten Gerichte wirft die Frage der tatsächlichen Qualität der Unterschiede zwischen beiden Rechtssystemen auf. Unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit der Australian Law Reform Commission werden diese Einrichtungen vorgestellt und es wird diskutiert, ob die Gründung einer solchen auch hierzulande empfehlenswert wäre.

Autorentext

Julia Anna Bargenda, geboren 1979; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main; Erstes Staatsexamen 2005; Referendariat 2005-2007; Zweites Staatsexamen 2007; Auslandsaufenthalte in Sydney und Brüssel; Promotion an der Universität Frankfurt am Main 2012; Rechtsanwältin in amerikanischer Großkanzlei 2008-2009; seit 2009 Regierungsrätin in der Finanzverwaltung Hessen.


Inhalt
Inhalt: Australian Law Reform Commission Vorstellung von Law Reform Commissions, ihre wesentlichen Elemente, ihre Geschichte Rechtsvergleichung Darstellung des Common Law Präjudizienrecht Wandel im deutschen Rechtssystem Annäherung der Rechtskulturen Kritische Würdigung Bedrohung der Freiheitsrechte Vorschlag einer Gründung in Deutschland.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631633410
    • Auflage 12001 A. 1. Auflage
    • Editor Peter-Alexis Albrecht, Ulfrid Neumann
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Sonstige Jura-Bücher
    • Größe H216mm x B153mm x T20mm
    • Jahr 2012
    • EAN 9783631633410
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-631-63341-0
    • Veröffentlichung 29.11.2012
    • Titel Australian Law Reform Commission
    • Autor Julia Anna Bargenda
    • Untertitel Ein Modell für Deutschland?
    • Gewicht 515g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 266
    • Lesemotiv Verstehen

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