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Bergrichter
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R0IO2I94HA7
Geliefert zwischen Mi., 26.11.2025 und Do., 27.11.2025
Details
Der Bergrichter war ein Beamter der das Bergrecht ausübte und streitige Bergsachen entscheiden musste. Die Funktion des Bergrichters übernahm in der Regel der Bergamtsverwalter, oder je nach Land, entweder der Bergvogt oder der Bergmeister. Einige Länder bestellten für die Rechtsprechung in bergrechtlichen Angelegenheiten einen separaten Bergrichter. Ab dem 15. Jahrhundert erhielten die Bergleute einen eigenen rechtlichen Status. Da es den Landrichtern an der nötigen bergmännischen Fachkompetenz mangelte, wurden von den Landesfürsten die Bergrichter eingesetzt. Die Ernennung des Bergrichters erfolgte in den Gebieten in denen die Bildung eines Berggerichtes erforderlich war. Amtssitz des Bergrichters war die dem Bergbaugebiet am nächsten gelegene Stadt. Wenn der Bergbau in dem Wirkungsbereich des Bergrichters zum Erliegen kam oder in einem anderen Bezirk ein ergiebigerer Bergbau bestand, wurde der Amtssitz des Bergrichters verlegt.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09786138552222
- Auflage Aufl.
- Editor Antigone Fernande
- Sprache Deutsch
- Genre Wirtschaftszweige & Branchen
- Größe H229mm x B152mm x T4mm
- Jahr 2011
- EAN 9786138552222
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-613-8-55222-2
- Titel Bergrichter
- Untertitel Bergrecht, Bergmeister
- Gewicht 118g
- Herausgeber SPIR
- Anzahl Seiten 72
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