Betrug und Korruption im Gesundheitswesen

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Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.03.2012 mit dem Aktenzeichen "Az. GSSt 2/11" war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden. Der BGH hatte entschieden, dass Vertragsärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Richter sprechen ausdrücklich von "korruptivem Verhalten" von Ärzten und Pharmavertretern, das aber nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Das damit kein Freifahrtschein für Vertragsärzte ausgestellt wurde, könnte den Ausführungen von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery im Deutschlandfunk zum Urteil des Bundesgerichtshofes entnommen werden, wonach es hieß "Mitnichten darf sich der Arzt Geschenke von Pharmafirmen schenken lassen" und "nachdem ärztlichen Berufsrecht machten sich Ärzte dadurch berufsunwürdig. Dies könne bis zum Verlust der Approbation führen. Auch das sogenannte Kassenarztrecht verbiete solche Vorteilsnahmen"...weshalb die Sachlage auch mit diesem Grundsatzurteil des BGH für das Gesundheitswesen und insbesondere der Vertragsärzte sogar den Spannungsbogen und damit den Reformdruck zur Entstrickung im Gesundheitswesen erhöht hat, soll dieses Buch darstellen ...

Autorentext

Jahrgang 1974, zugelassene Rechtsanwältin aus Augsburg, sammelte im Bereich des Medizinrechtes sowohl im Klinikum Augsburg als auch bei der KVB München mehrjährige praktische Erfahrungen sowie ergänzte diese mit einem fachanwaltsspezifischen LL.M. Studium. Seit 2012 arbeitet sie als Justiziarin in einem großen und bekannten Münchner MVZ.


Klappentext

Die Grundsatzentscheidung des BGH vom 29.03.2012 mit dem Aktenzeichen "Az. GSSt 2/11" war im Gesundheitswesen seit Monaten mit Spannung erwartet worden. Der BGH hatte entschieden, dass Vertragsärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen. Die Richter sprechen ausdrücklich von "korruptivem Verhalten" von Ärzten und Pharmavertretern, das aber nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Das damit kein Freifahrtschein für Vertragsärzte ausgestellt wurde, könnte den Ausführungen von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Frank Ulrich Montgomery im Deutschlandfunk zum Urteil des Bundesgerichtshofes entnommen werden, wonach es hieß "Mitnichten darf sich der Arzt Geschenke von Pharmafirmen schenken lassen" und "nachdem ärztlichen Berufsrecht machten sich Ärzte dadurch berufsunwürdig. Dies könne bis zum Verlust der Approbation führen. Auch das sogenannte Kassenarztrecht verbiete solche Vorteilsnahmen"...weshalb die Sachlage auch mit diesem Grundsatzurteil des BGH für das Gesundheitswesen und insbesondere der Vertragsärzte sogar den Spannungsbogen und damit den Reformdruck zur Entstrickung im Gesundheitswesen erhöht hat, soll dieses Buch darstellen ...

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783639457285
    • Sprache Deutsch
    • Genre Sonstige Jura-Bücher
    • Größe H220mm x B150mm x T7mm
    • Jahr 2012
    • EAN 9783639457285
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-639-45728-5
    • Veröffentlichung 07.10.2012
    • Titel Betrug und Korruption im Gesundheitswesen
    • Autor Esther Quella
    • Untertitel Aktuelle Entwicklung und Ihre Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung der niedergelassenen rzte
    • Gewicht 173g
    • Herausgeber AV Akademikerverlag
    • Anzahl Seiten 104

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