Bild-Ton-Technologie als Intermediär im Strafverfahren

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Details

Untersuchungsgegenstand ist, inwieweit die Bild-Ton-Vorschriften der §§ 58a, 255a StPO de lege lata zugunsten traumatisierter, erwachsener Opferzeugen reformbedürftig und verhältnismäßig reformfähig sind. Nach Diskussion von Reformbegründungen und Abwägung mit Strafverfahrensregeln, wird eine Neufassung der §§ 58a, 255a StPO vorgeschlagen.


Untersuchungsgegenstand des Buches ist die Frage, ob und inwieweit die Bild-Ton-Vorschriften der §§ 58a, 255a StPO de lege lata zugunsten (schwer) traumatisierter, erwachsener Opferzeugen reformbedürftig und verhältnismäßig reformfähig sind. Zahlreiche Fälle veranschaulichen die praktische Dimension dieser Fragestellung, wenn Zeugen, die Opfer von (vermeintlichen) Straftaten geworden sein sollen, sich von Beginn der Ermittlungen an konsequent als Zeugen bereithalten müssen. Nach Herleitung und Diskussion von Reformbegründungen und Abwägung mit den betroffenen Strafverfahrensregeln, wird abschließend eine abgeleitete Neufassung de lege ferenda zu den beiden Vorschriften vorgeschlagen.


Autorentext

Nikolas Kopf studierte Rechtswissenschaften in Schleswig-Holstein und Hamburg. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Hamburg im Rahmen des Forschungsvorhabens Recht und Ethik der Erinnerungen" im Projekt A duty to remember, a right to forget? Behavioral modulations of emotional memory traces". Nikolas Kopf ist Richter in Schleswig-Holstein.


Inhalt
Reformbedürftigkeit und verhältnismäßige Reformfähigkeit der §§ 58a, 255a StPO de lege lata zugunsten (schwer) traumatisierter, erwachsener Opferzeugen Psychotraumata Erinnerungsfähigkeit unterliegt mit zunehmenden Zeitablauf Veränderungen Belastungen durch Strafverfahren und Unvereinbarkeit nötiger konfrontativer Psychotraumatherapien mit Zeugenpflichten in anhängigen Strafverfahren Psychotraumatherapiebedingte Erinnerungsveränderungen und Erinnerungsveränderungen psychotraumatabezogener Erlebnisse infolge Zeitablaufs Neufassung der §§ 58a, 255a StPO de lege ferenda

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631805404
    • Auflage 20001 A. 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Genre Sonstige Jura-Bücher
    • Größe H210mm x B148mm x T17mm
    • Jahr 2020
    • EAN 9783631805404
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-80540-4
    • Veröffentlichung 14.01.2020
    • Titel Bild-Ton-Technologie als Intermediär im Strafverfahren
    • Autor Nikolas Kopf
    • Untertitel Ein Beitrag zur Anerkennung der Bild-Ton-Technologie als effizientes Übertragungsmodell traumatischer Erinnerungen in das Strafverfahren
    • Gewicht 388g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 298
    • Lesemotiv Verstehen

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