Das Äußerungsrecht des Angeklagten und seines Verteidigers gemäß § 257 StPO
Details
Das Erklärungsrecht von Angeklagtem und Verteidiger gemäß § 257 StPO ist in den letzten Jahren durch die «Widerspruchslösung» des BGH (Widerspruch gegen die Verwertung eines Beweismittels bzw. der aufgrund der Verletzung der Belehrungspflicht zustandegekommenen Aussage des Beschuldigten/Angeklagten) in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Die Ausübung des Erklärungsrechts gemäß § 257 StPO außerhalb der «Widerspruchslösung» des BGH ist gleichwohl in der Prozesspraxis (noch) nicht gebräuchlich. Dazu besteht indes kein Grund: Das Erklärungsrecht des § 257 StPO ermöglicht die signifikante, pointierte Kommentierung der Beweiserhebung, dient damit sowohl der Durchsetzung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten und der Verteidigung («fair-trial-Gedanke») als auch der Herausarbeitung materieller Wahrheit (als Prozessmaxime des Gerichts). Neben Verteidigererklärungen im Vorfeld oder einem «Opening Statement» zu Beginn des Verfahrens ist das Gebrauchmachen von § 257 II StPO ein wirksames Mittel der Verteidigung, die Probleme des Falles zu veranschaulichen.
Autorentext
Die Autorin: Theresia Salecker, geboren 1982 in Freiburg im Breisgau; 2001-2005 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau; 2005 Erste juristische Staatsprüfung, anschließend Promotion; 2006-2008 Referendariat am Landgericht Freiburg im Breisgau; seit 2008 Rechtsanwältin am Münchener Standort einer deutschen Großkanzlei.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Die Bedeutung des § 257 StPO § 257 StPO in Bezug auf die Prozessmaximen § 257 StPO im gerichtlichen Verfahren erster Instanz Die Widerspruchslösung des BGH § 257 StPO im Rechtsmittelverfahren.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631580103
- Auflage 08001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Steuerrecht
- Größe H210mm x B148mm x T10mm
- Jahr 2008
- EAN 9783631580103
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-58010-3
- Veröffentlichung 19.12.2008
- Titel Das Äußerungsrecht des Angeklagten und seines Verteidigers gemäß § 257 StPO
- Autor Theresia Gondro
- Gewicht 224g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 164