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Das Ende der Schriftformheilungsklausel
Details
Das Schriftformgebot des § 550 BGB war seit jeher ein Schlupfloch für die Vertragsreue. Seit der BGH die Schriftformheilungsklausel 2017 für unwirksam erklärt hat, herrscht Ratlosigkeit, wie dem Missbrauch des Formgebots begegnet werden kann. Die Autorin gibt diesbezüglich sowohl eine Gestaltungsempfehlung de lege lata als auch de lege ferenda ab.
Autorentext
Johanna Rösch studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit Auslandssemester an der University of Gothenburg, School of Business, Economics and Law, Schweden. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk München. Ihre Promotion erfolgte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Johanna Rösch ist als Rechtsanwältin im Bereich Real Estate bei einer internationalen Großkanzlei in München tätig.
Inhalt
Grundlegendes zur Schriftformklausel Das Schriftformgebot des § 550 BGB Die Schriftformanforderungen des § 550 BGB Die rechtliche Beurteilung der Schriftformklausel Gestaltungsmöglichkeiten de lege lata und de lege ferenda
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631835289
- Auflage 20001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H210mm x B148mm x T11mm
- Jahr 2020
- EAN 9783631835289
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-83528-9
- Veröffentlichung 06.11.2020
- Titel Das Ende der Schriftformheilungsklausel
- Autor Johanna Rösch
- Untertitel Eine Betrachtung langfristiger Mietverträge nebst Gestaltungsempfehlung
- Gewicht 264g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 198
- Lesemotiv Verstehen