Das Recht der Jugendhilfe aus verfassungs- und sozialrechtlicher Sicht

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Details

Durch die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) 1991 wurde ein Perspektivenwechsel in der Jugendhilfe eingeleitet. Im Vordergrund stand nicht mehr die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Ausgrenzung verwahrloster Jugendlicher durch geschlossene Unterbringung und Arbeitserziehung etc, sondern vielmehr Leistungsverwaltung, um die Förderung und Integration junger Menschen in die Gesellschaft durch allgemeine und individuelle Hilfsangebote in unterschiedlichen Lebenssituationen besser zu erreichen.
Verfassungsrechtlich hat dieser Perspektivenwechsel insoweit Bedeutung, dass im Hinblick auf die vorrangige Erziehungsverantwortung der Eltern, die Förderung und der präventive Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund steht (Art. 6 Abs. 2, 3 GG). Diese Schutzverpflichtung ist verfassungsrechtlich primär in Art. 2 Abs. 1 GG verankert, da das Kind eigenständiger Träger von Persönlichkeitsrechten Person-Werden ist. Somit bedeutet Förderung der elterlichen Erziehungsverantwortung zugleich auch Förderung der Entwicklung des Kindes und Jugendlichen. Durch Beteiligungs- und Mitspracherechte trägt das Gesetz der wachsenden Mündigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung. Eingriffe in die elterliche Sorge zum Schutz vor Kindeswohlgefahren sind ausschließlich dem Familiengericht vorbehalten (
1666 BGB). Ausnahme ist die Inobhutnahme gem.
42 SGB VIII als vorläufige Schutzmaßnahme der Jugendhilfe.
Aufgrund der aktuellen Geschehnisse von Fällen der Vernachlässigung, Misshandlung bis hin zur Tötung von Kindern, werden in dieser Studie die unterschiedlichen Aspekte von Kindeswohlgefährdung aus verfassungs- und jugendhilferechtlicher Sicht beleuchtet, wobei das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle deutlich wird, indem sich Jugendhilfe bewegt.

Autorentext

Der Autor Gerhard Benz, geboren 1963, lebt seit 1993 in Düsseldorf. Studium an der Fachhochschule Düsseldorf mit Abschluss als Diplom Sozialarbeiter 1997. Studium an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Düsseldorf mit Abschluss zum Verwaltungsdiplom 2009. Seit 1998 als Sozialarbeiter tätig im Jugendamt der Stadt Ratingen.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783836678100
    • Sprache Deutsch
    • Größe H270mm x B190mm x T7mm
    • Jahr 2009
    • EAN 9783836678100
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-8366-7810-0
    • Veröffentlichung 25.08.2009
    • Titel Das Recht der Jugendhilfe aus verfassungs- und sozialrechtlicher Sicht
    • Autor Gerhard Benz
    • Gewicht 250g
    • Herausgeber Diplomica Verlag
    • Anzahl Seiten 96
    • Genre Arbeits- & Sozialrecht

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