Das Recht der Tablettes Albertini.

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Details

Die Tablettes Albertini sind der wichtigste und umfangreichste Fund lateinischer Kaufurkunden der Antike. Sie wurden im Vandalenreich gegen Ende des fünften Jahrhunderts n. Chr. verfaßt und sind die einzige erhebliche Quelle zur Fortgeltung des römischen Rechts in diesem Germanenreich. Die 1928 entdeckten Urkunden sind im Jahre 1952 ediert worden. Trotz ihrer offensichtlichen Bedeutung waren sie bisher nur unzureichend erforscht. Hendrik Weßel kann den Urkunden zu einer Vielzahl sehr unterschiedlicher Bereiche des klassischen wie des spätantiken römischen Rechts neue Erkenntnisse abgewinnen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf dem Recht des Kaufs von Grundstücken und seiner Umsetzung in Kaufurkunden. Weitere Schwerpunkte bilden Erörterungen zu Erbpacht- und Wegerechten und zum Familienrecht. Die Tablettes Albertini ermöglichen es, die Entwicklung des Kaufrechts und der Kaufurkunden seit der Zeit des klassischen Rechts nachzuvollziehen. Veränderungen sind dabei durchaus feststellbar, eine Vulgarisierung des Rechts, wie bisher oft angenommen, ist jedoch in keinem Fall erfolgt. Von besonderem Interesse ist eine genaue Analyse der Eigenheiten der verschiedenen Schreiber der Urkunden. Sie zeigt, wie weit die Schreiber, die keine juristische Ausbildung hatten, das von ihnen verwendete Formular verstanden. Hieraus läßt sich ableiten, in welchem Umfang juristische Vorstellungen im Volk lebendig waren. Bekannt sind die Tablettes Albertini vor allem wegen ihrer Erwähnung eines Erbpachtrechts gemäß der lex Manciana, das im 1. Jhdt. n. Chr. den Kolonen auf kaiserlichen Ländereien in Nordafrika gewährt wurde. Es ergibt sich, daß es am Ende des 5. Jhdts. im wesentlichen fortbestand und nicht mit der in der Spätantike eingetretenen Unfreiheit der Kolonen in Widerspruch geriet. Der Autor zeigt die Anwendung des römischen Rechts in der Praxis. Hierzu werden auch die Lebensumstände der beteiligten Personen rekonstruiert und in die Auslegung einbezogen. Aufgrund dieses interdisziplinären Ansatzes ist die Arbeit nicht nur für Juristen, sondern auch für Althistoriker und Papyrologen von Interesse. Ausgezeichnet mit dem Preis des Institut de droit romain der Universität Paris II (Panthéon-Assas) im Rahmen des Quinto Premio Romanistico Internazionale di Diritto Romano Gérard Boulvert.

Inhalt
Einleitung 1. Kapitel: Annäherungen 2. Kapitel: Das Archiv 3. Kapitel: Die Urkunden 4. Kapitel: Die Datierungsformel 5. Kapitel: Culturae Mancianae 6. Kapitel: Der Kauf 7. Kapitel: Wege- und Wasserrechte 8. Kapitel: Die Eviktionsstipulation 9. Kapitel: Die Unterschriften 10. Kapitel: Der Sklavenkauf 11. Kapitel: Das Familienrecht Schlußbemerkungen Anhang: Musterformular Literaturverzeichnis Quellenregister, Sachverzeichnis

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Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428104017
    • Auflage 03001 A. 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H233mm x B157mm x T19mm
    • Jahr 2003
    • EAN 9783428104017
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-428-10401-7
    • Veröffentlichung 15.01.2003
    • Titel Das Recht der Tablettes Albertini.
    • Autor Hendrik Weßel
    • Untertitel Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge 40, Freiburger Rechtsge
    • Gewicht 507g
    • Herausgeber Duncker & Humblot
    • Anzahl Seiten 332
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Rechts-Lexika

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