Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten

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Details

Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in § 52 StPO in der Weise geregelt, dass die «Angehörigen», denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemäß sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwürfen und Reformvorschlägen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der möglichen Lösungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie näher zu analysieren und als möglichen Lösungsvorrat für die Diskussion in Deutschland zu nutzen.

Autorentext

Der Autor: Gumundur Thorlacius Ragnarsson wurde 1970 in Reykjavk (Island) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Reykjavk, wo er 1996 sein Studium abschloss. 1997 hat die Universität Münster ihm den Grad eines LL.M. verliehen. Seit 2007 ist der Autor in einer Kanzlei in Reykjavk tätig.


Klappentext

Das Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen im Strafverfahren ist in Deutschland in § 52 StPO in der Weise geregelt, dass die «Angehörigen», denen dieses Recht zusteht, in einem abschließenden Katalog aufgeführt sind. Da dieser Katalog nur verrechtlichte Beziehungen, nicht aber (sonstige) enge persönliche Bindungen erfasst, war von Beginn an unklar und umstritten, auf welchem Grundgedanken die Vorschrift basierte und was Sinn und Zweck der Einräumung eines entsprechenden Zeugnisverweigerungsrechts war und ist. Die Regelung wurde zusätzlich im Laufe der Zeit immer wieder unter dem Aspekt in Frage gestellt, ob der Katalog noch zeitgemäß sei. Diese Arbeit setzt sich nicht nur mit neueren Entwürfen und Reformvorschlägen kritisch auseinander, sondern bezieht die rechtsvergleichende Perspektive mit ein. Obwohl in den Verfahrensordnungen der nordischen Staaten nahezu idealtypisch die Palette der möglichen Lösungen seit Jahrzehnten vorhanden ist, ist bislang noch nicht der Versuch unternommen worden, sie näher zu analysieren und als möglichen Lösungsvorrat für die Diskussion in Deutschland zu nutzen.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Schutz der Entschließungsfreiheit des angehörigen Zeugen Bedeutungserosion der traditionellen Ehe und Kernfamilie Beziehungsmuster des Einzelnen Nichtkonventionelle Lebensformen Entwicklung des ZVR für Angehörige des Beschuldigten Reformvorschläge Grundlegende Regeln und Prinzipien im nordischen Strafverfahren Das ZVR im isländischen, dänischen und norwegischen Strafverfahren Merkmale einer Berechtigung zur Zeugnisverweigerung Empfehlung für eine Neugestaltung des ZVR.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631573143
    • Auflage 08001 A. 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Steuerrecht
    • Lesemotiv Verstehen
    • Größe H210mm x B148mm x T18mm
    • Jahr 2008
    • EAN 9783631573143
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-57314-3
    • Veröffentlichung 12.06.2008
    • Titel Das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen des Beschuldigten
    • Autor Gudmundur Thorlacius
    • Untertitel Der Katalog des § 52 StPO im Spiegel generalisierter Lösungen in den Strafprozessordnungen Islands, Norwegens und Dänemarks
    • Gewicht 408g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 314

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