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Der Gedanke der Prävention im deutschen Schadensersatzrecht
Details
Die Caroline-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das Draehmpaehl-Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu § 611a BGB haben für großes Aufsehen gesorgt, weil sie dem Schadensersatz eine präventive Funktion zugewiesen haben. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Gedanke der Prävention Eingang in das Schadensersatzrecht des BGB finden kann. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Vereinbarkeit von Prävention mit den Grundprinzipien des Schadensersatzrechts. Weitere Schwerpunkte bilden die Abgrenzung zu Privatstrafen bzw. punitive damages und eine kritische Würdigung sowohl der Caroline-Rechtsprechung als auch des Draehmpaehl-Urteils. Als Ergebnis zeigt sich, daß Prävention dem deutschen Schadensersatzrecht nicht fremd ist und bei der Bemessung von Schadensersatz Berücksichtigung finden kann.
Autorentext
Der Autor: Henning Löwe, geboren 1970 in Hamburg. 1989-1995 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg, Münster und Göttingen. 1995 Erstes juristisches Staatsexamen. 1996 Graduierung zum Master of Laws an der University of Georgia in Athens, Georgia, USA. Juristisches Referendariat in Hamburg, Promotion und Zweites juristisches Staatsexamen 2000.
Klappentext
Die Caroline -Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Entschädigung für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und das Draehmpaehl -Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu § 611a BGB haben für großes Aufsehen gesorgt, weil sie dem Schadensersatz eine präventive Funktion zugewiesen haben. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit der Gedanke der Prävention Eingang in das Schadensersatzrecht des BGB finden kann. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung der Vereinbarkeit von Prävention mit den Grundprinzipien des Schadensersatzrechts. Weitere Schwerpunkte bilden die Abgrenzung zu Privatstrafen bzw. punitive damages und eine kritische Würdigung sowohl der Caroline -Rechtsprechung als auch des Draehmpaehl -Urteils. Als Ergebnis zeigt sich, daß Prävention dem deutschen Schadensersatzrecht nicht fremd ist und bei der Bemessung von Schadensersatz Berücksichtigung finden kann.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Das Bedürfnis nach Berücksichtigung von Prävention im Schadensersatzrecht des BGB Die Möglichkeit der Berücksichtigung von Prävention im Schadensersatzrecht des BGB Die Caroline-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Das Draehmpaehl-Urteil des Europäischen Gerichtshofs Privatstrafen und punitive damages Der Einfluß des Gedankens der Prävention auf ausgewählte Probleme des Schadensersatzrechts.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631363379
- Sprache Deutsch
- Auflage 00001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H210mm x B148mm x T16mm
- Jahr 2000
- EAN 9783631363379
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-36337-9
- Veröffentlichung 26.04.2000
- Titel Der Gedanke der Prävention im deutschen Schadensersatzrecht
- Autor Henning Löwe
- Untertitel Die Flucht in den Geldersatz immaterieller Schäden- Zugleich eine Besprechung der "Caroline*-Urteile des Bundesgerichtshofs und des "Draehmpaehl*-Urteils des Europäischen Gerichtshofs
- Gewicht 361g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 276
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Öffentliches Recht