Der Richtervorbehalt im kartellrechtlichen Nachprüfungsverfahren der Europäischen Kommission

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Details

Art. 20 und 21 VO 1/2003 gewähren der Europäischen Kommission die Befugnis, Nachprüfungen in Betriebs- und Privaträumen vorzunehmen. Zum Schutz der betroffenen Grundrechtspositionen statuiert das sekundäre Gemeinschaftsrecht dabei einen Richtervorbehalt auf mitgliedstaatlicher Ebene. Die ermittlungsrichterlichen Kompetenzen wurden hierbei jedoch in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Hoechst und Roquette Frères einschränkend definiert. Der Verfasser untersucht sowohl aus mitgliedstaatlicher als auch gemeinschaftsrechtlicher Perspektive, ob angesichts dieser Einschränkungen effektiver Rechtsschutz gewährt wird. Problematisiert wird, ob einzig ein Richtervorbehalt auf Ebene der Gemeinschaftsgerichte effektiven Rechtsschutz vermittelt. Hierfür wird dezidiert auf den grundrechtlichen Schutz der räumlichen Privatsphäre in den Mitgliedstaaten und der EU eingegangen. Zudem werden die Nachprüfungsbefugnisse mit den betroffenen präventiven und repressiven Verfahrens- und Verteidigungsrechten in Bezug gesetzt. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass sowohl Art. 20 als auch Art. 21 VO 1/2003 unter das geforderte Mindestmaß rechtsstaatlicher Gewährleistung abrutschen.

Autorentext

Der Autor: Kai Peter Hecheltjen, geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Quito (Ecuador) und Bonn; 2004 Erstes juristisches Staatsexamen; seit 2006 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn; 2007 Promotion an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.


Klappentext

Art. 20 und 21 VO 1/2003 gewähren der Europäischen Kommission die Befugnis, Nachprüfungen in Betriebs- und Privaträumen vorzunehmen. Zum Schutz der betroffenen Grundrechtspositionen statuiert das sekundäre Gemeinschaftsrecht dabei einen Richtervorbehalt auf mitgliedstaatlicher Ebene. Die ermittlungsrichterlichen Kompetenzen wurden hierbei jedoch in Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Hoechst und Roquette Frères einschränkend definiert. Der Verfasser untersucht sowohl aus mitgliedstaatlicher als auch gemeinschaftsrechtlicher Perspektive, ob angesichts dieser Einschränkungen effektiver Rechtsschutz gewährt wird. Problematisiert wird, ob einzig ein Richtervorbehalt auf Ebene der Gemeinschaftsgerichte effektiven Rechtsschutz vermittelt. Hierfür wird dezidiert auf den grundrechtlichen Schutz der räumlichen Privatsphäre in den Mitgliedstaaten und der EU eingegangen. Zudem werden die Nachprüfungsbefugnisse mit den betroffenen präventiven und repressiven Verfahrens- und Verteidigungsrechten in Bezug gesetzt. Im Ergebnis ist zu konstatieren, dass sowohl Art. 20 als auch Art. 21 VO 1/2003 unter das geforderte Mindestmaß rechtsstaatlicher Gewährleistung abrutschen.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Reichweite der ermittlungsrichterlichen Kontrollbefugnisse im nationalen und europäischen Kartellverfahren Nachprüfungsbefugnisse der Europäischen Kommission in Betriebs- und Privaträumen nach der VO 1/2003 Grundrechtlicher Schutz der räumlichen Privatsphäre auf nationaler und europäischer Ebene Verfahrensgarantien, Verteidigungsrechte und effektiver Rechtsschutz im europäischen Kartellverfahren.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631574768
    • Sprache Deutsch
    • Auflage Neuausg.
    • Größe H208mm x B146mm x T20mm
    • Jahr 2007
    • EAN 9783631574768
    • Format Kartonierter Einband (Kt)
    • ISBN 978-3-631-57476-8
    • Titel Der Richtervorbehalt im kartellrechtlichen Nachprüfungsverfahren der Europäischen Kommission
    • Autor Kai Hecheltjen
    • Untertitel Dissertationsschrift
    • Gewicht 362g
    • Herausgeber Lang, Peter GmbH
    • Anzahl Seiten 247
    • Genre Strafrecht

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