Determinanten der Wahl des Abschlussprüfers

CHF 48.30
Auf Lager
SKU
LMEJ6S1VK03
Stock 1 Verfügbar
Geliefert zwischen Di., 25.11.2025 und Mi., 26.11.2025

Details

Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer muss sich immer wieder starker Kritik seitens der Öffentlichkeit aussetzen. Bilanzskandale in den USA, wie z. B. bei Enron, Xerox und WorldCom oder in Deutschland bei Flowtex, der Berliner Bankgesellschaft und Comroad häuften sich zusehends und schwächten das Vertrauen in die veröffentlichten Jahresabschlüsse und vor allem das Ansehen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer weltweit. Es ist Aufgabe der berufsständischen Organisationen durch Pflege des Berufsstandes das Vertrauen in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer wiederherzustellen und vor allem die Erwartungslücke der Öffentlichkeit zu schließen. Die Erwartungslücke definiert den Unterschied zwischen den Erwartungen, welche die Öffentlichkeit mit dem Bestätigungsvermerk verbindet, und der Bedeutung des Testats, wie sie vom Gesetzgeber oder vom Wirtschaftsprüfer verstanden wird. Als erste Reaktion auf die Bilanzskandale wurde am 30.07.2002 der Sarbanes-Oxley-Act (SOX) vom amerikanischen Gesetzgeber verabschiedet. Als wichtigster Punkt des SOX, ist in Bezug auf diese Arbeit, die Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen zu nennen. In Deutschland wurde mit dem BilReG auf diese internationalen Entwicklungen eingegangen. Danach ist nach der Generalklausel des Paragraphen 319 Abs. 2 HGB ein Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art vorliegen oder prüfungsfremde Zusatzleistungen erbracht worden sind, die im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss stehen. Gerade diese Zusatzleistungen sind oftmals ein Grund einen bestimmten Abschlussprüfer für die Jahresabschlussprüfung zu wählen. Der Fall Enron im Jahr 2002 mit dem Zusammenbruch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ar thur Andersen zeigt auf, dass trotz des großen Vertrauensverlustes Mandanten bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, den verbleibenden "Big-Four", geblieben sind. Zu den Big-Four-Gesellschaften gehören KPMG, Ernst & Young, PriceWaterhouseCoopers und Deloitte Touche Tohmatsu. Ehemalige Mandanten von Arthur Andersen wechselten in einer ersten Phase fast ohne Ausnahmen zu den verbleibenden Big-Four-Gesellschaften. Welche Determinanten generell bei der Wahl des Abschlussprüfers eine Rolle spielen und welche Unternehmen tendenziell welchen Abschlussprüfer wählen, soll in der folgenden Arbeit dargestellt werden. Es werden empirische Studien zur Wahl und zum Wechsel des Abschlussprüfers untersucht und anschließend werden die jeweiligen Determinanten der Wahl des Abschlussprüfers aufgezählt und analysiert.

Autorentext
David Luckner, Diplom-Kaufmann, Studium der Wirtschaftswissenschaft an der Universität Duisburg-Essen in Duisburg. Abschluss 2008 als Diplom-Kaufmann. Derzeit tätig als Prüfungsassistent im Bereich Audit.

Klappentext
Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer muss sich immer wieder starker Kritik seitens der Öffentlichkeit aussetzen. Bilanzskandale in den USA, wie z. B. bei Enron, Xerox und WorldCom oder in Deutschland bei Flowtex, der Berliner Bankgesellschaft und Comroad häuften sich zusehends und schwächten das Vertrauen in die veröffentlichten Jahresabschlüsse und vor allem das Ansehen des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer weltweit. Es ist Aufgabe der berufsständischen Organisationen durch Pflege des Berufsstandes das Vertrauen in die Arbeit der Wirtschaftsprüfer wiederherzustellen und vor allem die Erwartungslücke der Öffentlichkeit zu schließen. Die Erwartungslücke definiert den Unterschied zwischen den Erwartungen, welche die Öffentlichkeit mit dem Bestätigungsvermerk verbindet, und der Bedeutung des Testats, wie sie vom Gesetzgeber oder vom Wirtschaftsprüfer verstanden wird. Als erste Reaktion auf die Bilanzskandale wurde am 30.07.2002 der Sarbanes-Oxley-Act (SOX) vom amerikanischen Gesetzgeber verabschiedet. Als wichtigster Punkt des SOX, ist in Bezug auf diese Arbeit, die Trennung von Prüfungs- und Beratungsleistungen zu nennen. In Deutschland wurde mit dem BilReG auf diese internationalen Entwicklungen eingegangen. Danach ist nach der Generalklausel des Paragraphen 319 Abs. 2 HGB ein Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art vorliegen oder prüfungsfremde Zusatzleistungen erbracht worden sind, die im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss stehen. Gerade diese Zusatzleistungen sind oftmals ein Grund einen bestimmten Abschlussprüfer für die Jahresabschlussprüfung zu wählen. Der Fall Enron im Jahr 2002 mit dem Zusammenbruch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Arthur Andersen zeigt auf, dass trotz des großen Vertrauensverlustes Mandanten bei den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, den verbleibenden "Big-Four", geblieben sind. Zu den Big-Four-Gesellschaften gehören KPMG, Ernst & Young, PriceWaterhouseCoopers und Deloitte Touche Tohmatsu. Ehemalige Mandanten von Arthur Andersen wechselten in einer ersten Phase fast ohne Ausnahmen zu den verbleibenden Big-Four-Gesellschaften. Welche Determinanten generell bei der Wahl des Abschlussprüfers eine Rolle spielen und welche Unternehmen tendenziell welchen Abschlussprüfer wählen, soll in der folgenden Arbeit dargestellt werden. Es werden empirische Studien zur Wahl und zum Wechsel des Abschlussprüfers untersucht und anschließend werden die jeweiligen Determinanten der Wahl des Abschlussprüfers aufgezählt und analysiert.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783836667739
    • Sprache Deutsch
    • Größe H270mm x B190mm x T7mm
    • Jahr 2008
    • EAN 9783836667739
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-8366-6773-9
    • Veröffentlichung 10.11.2008
    • Titel Determinanten der Wahl des Abschlussprüfers
    • Autor David Luckner
    • Gewicht 250g
    • Herausgeber Diplomica Verlag
    • Anzahl Seiten 96
    • Genre Betriebswirtschaft

Bewertungen

Schreiben Sie eine Bewertung
Nur registrierte Benutzer können Bewertungen schreiben. Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Konto.
Made with ♥ in Switzerland | ©2025 Avento by Gametime AG
Gametime AG | Hohlstrasse 216 | 8004 Zürich | Schweiz | UID: CHE-112.967.470