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Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger
Details
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Autorentext
Der Autor: Sebastian Olk wurde 1978 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und dem Referendariat in München und New York promovierte er an der Universität Regensburg. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2005 in einer internationalen Anwaltssozietät tätig.
Klappentext
In den Hauptverhandlungen der Strafprozesse ist zunehmend zu beobachten, daß sich nicht mehr der Angeklagte selbst zur Sache einläßt, sondern der Verteidiger für ihn eine Sacherklärung abgibt. Dies geschieht durch mündlichen Vortrag des Verteidigers, das Vorlesen einer schriftlichen Erklärung, die als Anlage zum Protokoll gereicht wird, oder durch Übergabe einer schriftlichen Erklärung des Verteidigers mit dem Antrag an das Gericht, diese als Urkunde zu verlesen. Vor allem die Abgabe mündlicher Einlassungen des Verteidigers für den vollständig schweigenden Angeklagten hat sich zu einer üblichen Praxis gefestigt, die selten hinterfragt wird. Rechtsprechung und Kommentarliteratur haben das Thema oberflächlich und widersprüchlich behandelt. Diese Arbeit untersucht, welches Bedürfnis für die Übertragung von Einlassungen besteht und ob und in welchem Rahmen die Übertragung der Sacherklärung auf den Verteidiger zulässig ist.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Erklärungen zur Sache Abgabe mündlicher Sacherklärungen für den anwesenden und nicht anwesenden Angeklagten durch den Verteidiger Schriftliche Sacherklärungen des Verteidigers Vorlesen durch den Verteidiger Abgabe von Geständnissen des Angeklagten durch den Verteidiger im Rahmen von Absprachen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631556436
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Größe H208mm x B146mm x T17mm
- Jahr 2006
- EAN 9783631556436
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-631-55643-6
- Titel Die Abgabe von Sacherklärungen des Angeklagten durch den Verteidiger
- Autor Sebastian Olk
- Gewicht 310g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 228
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Strafrecht