Die Bedeutung des Art. 19 Einigungsvertrag
Details
Art. 19 Einigungsvertrag bestimmt die Fortgeltung von Verwaltungsakten der DDR nach dem Beitritt. Die Vorschrift betont das Streben der Vertragsparteien des Einigungsvertrages nach Rechtssicherheit und Rechtseinheit. Beginnend mit der Untersuchung des Verwaltungsaktbegriffes in der DDR-Rechtsordnung werden die Grundsätze des Verwaltungsrechts der DDR näher beleuchtet. Einen Schwerpunkt bildet der Umfang der rechtsstaatlichen Grundsätze und deren notwendige Eingrenzung. Die Anwendung bundesdeutschen Rechts auf die wirksam bleibenden DDR-Hoheitsakte schließt die Arbeit ab.
Autorentext
Der Autor: Hartmut Breuer wurde 1965 in Bayreuth geboren. Von 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg und Bayreuth. 1995 bis 1997 Referendariat in Berlin. Promotion 1998. Seit 1998 Rechtsanwalt in Berlin.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Stellung des Art. 19 EinigungsV zu anderen Regelungen des Einigungsvertrages - Voraussetzungen für die Fortgeltung der DDR-Verwaltungsakte - Wirksamkeit zum Zeitpunkt des Beitritts - Bestandkraft der übergeleiteten Verwaltungsakte.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631340585
- Sprache Deutsch
- Auflage 99001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift.
- Genre Rechts-Lexika
- Größe H210mm x B148mm x T11mm
- Jahr 1999
- EAN 9783631340585
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-34058-5
- Veröffentlichung 01.01.1999
- Titel Die Bedeutung des Art. 19 Einigungsvertrag
- Autor Hartmut Breuer
- Gewicht 261g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 196
- Lesemotiv Verstehen