Die Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB

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Details

Zu den zentralen Punkten der Schuldrechtsmodernisierung gehörte die Neugestaltung des Verjährungsrechts. Das bisherige System hatte sich aufgrund einer unübersehbaren Zahl von Verjährungsfristen als zu komplex erwiesen. Die Reform führte zu einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Fristen und zu einem deutlich größeren Anwendungsbereich der Regelverjährungsfrist. Der notwendige Preis für die Vereinfachung ist die Einführung des subjektiven Verjährungsbeginns. Der Verjährungsbeginn hängt nun davon ab, ob der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen Kenntnis hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte haben müssen. Die Arbeit untersucht die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis bejaht werden können.

Autorentext

Der Autor: Mark-Oliver Otto wurde 1976 in Buchholz i.d. Nordheide geboren. Von 1997 bis 2001 studierte er Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und war als Referendar von 2002 bis 2004 am Hanseatischen Oberlandesgericht tätig. Der Autor ist Mitautor eines zivilrechtlichen Lehrbuches. Während des Studiums und bei der Promotion war er Stipendiat der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (SDW).


Inhalt
Aus dem Inhalt: Praktische Bedeutung der Verjährung Sinn- und Zweck des Verjährungsrechts Schuldnerschutz Schutz öffentlicher Interessen Geschichte der Neuregelung Gründe für die Reform Schuldrechtsreform 2002 Subjektive und objektive Verjährungssysteme Schadenseinheit Kenntnis des Gläubigers Grobfahrlässige Unkenntnis Begriff, Maßstab, Einzelfälle Wissenszurechnung Organisationsverschulden Europäische Rechtsvereinheitlichung **Beweislastprobleme.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631551547
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 06001 A. 1. Auflage
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H210mm x B148mm x T19mm
    • Jahr 2006
    • EAN 9783631551547
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-55154-7
    • Veröffentlichung 29.03.2006
    • Titel Die Bestimmung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB
    • Autor Mark-Oliver Otto
    • Untertitel Verjährungsbeginn wegen Kenntnis und grobfahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen
    • Gewicht 433g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 334
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Öffentliches Recht

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