Die Erforschung des Sachverhalts strafbarer Handlungen
Details
Der Jurist Hans Gross (1847-1915) gilt als Begründer der Kriminologie als selbstständiger Wissenschaft. Er studierte in Graz Rechtswissenschaften und arbeitete zunächst als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt, ehe er 1899 ohne Habilitation zum ordentlichen Professor für Straf- und Strafprozessrecht an die Universität Czernowitz berufen wurde. Vier Jahre später wechselte Gross an die Uni Prag, dann nach Graz, wo er ab 1912 das erste kriminologische Institut der Welt gründete und leitete. Sein 1893 veröffentlichtes "Handbuch für Untersuchungsrichter" wurde zu einem Meilenstein der modernen Kriminologie.
Autorentext
Esther von Krosigk, geb. 1964 in Hamburg, studierte in München Japanologie, Neuere Geschichte und Kunstgeschichte. Nach ihrem Abschluss ging sie im Rahmen eines journalistischen Austauschprogramms der Konrad-Adenauer-Stiftung nach Tokio, und arbeitete dann in den Redaktionen der Abendzeitung, des Bayerischen Rundfunks und der Bild-Zeitung. Bis 2002 war sie Redakteurin im Ressort Wirtschaft und Politik bei Bunte. Heute lebt Esther von Krosigk mit ihrer Familie in Berlin, arbeitet als freie Journalistin und schreibt Romane. Der Jurist Hans Gross (1847-1915) gilt als Begründer der Kriminologie als selbstständiger Wissenschaft. Er studierte in Graz Rechtswissenschaften und arbeitete zunächst als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt, ehe er 1899 ohne Habilitation zum ordentlichen Professor für Straf- und Strafprozessrecht an die Universität Czernowitz berufen wurde. Vier Jahre später wechselte Gross an die Uni Prag, dann nach Graz, wo er ab 1912 das erste kriminologische Institut der Welt gründete und leitete.Sein 1893 veröffentlichtes Handbuch für Untersuchungsrichter
wurde zu einem Meilenstein der modernen Kriminologie.
Klappentext
Der Jurist Hans Gross (1847-1915) gilt als Begründer der Kriminologie als selbstständiger Wissenschaft. Er studierte in Graz Rechtswissenschaften und arbeitete zunächst als Untersuchungsrichter und Staatsanwalt, ehe er 1899 ohne Habilitation zum ordentlichen Professor für Straf- und Strafprozessrecht an die Universität Czernowitz berufen wurde. Vier Jahre später wechselte Gross an die Uni Prag, dann nach Graz, wo er ab 1912 das erste kriminologische Institut der Welt gründete und leitete. Sein 1893 veröffentlichtes "Handbuch für Untersuchungsrichter" wurde zu einem Meilenstein der modernen Kriminologie.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783836436878
- Auflage Repr. d. Ausg. v. 1909.
- Editor Esther Von Krosigk
- Sprache Deutsch
- Genre Recht
- Größe H210mm x B148mm x T12mm
- Jahr 2012
- EAN 9783836436878
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- ISBN 978-3-8364-3687-8
- Titel Die Erforschung des Sachverhalts strafbarer Handlungen
- Autor Hans Gross
- Untertitel Ein Leitfaden für Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes
- Gewicht 309g
- Herausgeber VDM Verlag Dr. Müller e.K.
- Anzahl Seiten 208