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Die kongolesische Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit
Details
Personen, die die Staatsangehörigkeit nicht öffentlich oder durch Einzelfallentscheidung gemäß den Rechtsvorschriften eines Staates erworben haben, gelten de jure als staatenlos: d. h. im Hinblick auf das anwendbare Recht. Es wird davon ausgegangen, dass jede Person eine Staatsangehörigkeit besitzt, solange nichts Gegenteiliges bewiesen ist. Es kommt jedoch vor, dass die Staaten, zu denen eine Person echte Verbindungen haben kann, nicht feststellen können, welcher von ihnen dieser Person die Staatsbürgerschaft verliehen hat. In diesem Fall kann die betreffende Person nicht nachweisen, dass sie de jure staatenlos ist, und das, obwohl sie keine Staatsangehörigkeit hat und keinen nationalen Schutz genießt. Eine solche Person wird de facto als staatenlos betrachtet.
Autorentext
Jean-Marie PEMBE MULUMBA, licenciado em Direito Público pela Universidade Presbiteriana Sheppard e Lapsley do Congo, em Kananga, é jurista na CENI na qualidade de Ponto Focal Jurídico responsável pelo acompanhamento dos litígios relativos aos cadernos eleitorais, Relator Assistente/Supervisor da mesa de contagem na CLCR de Dimbelenge e assistente na UPRECO.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09786206103127
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H220mm x B150mm x T5mm
- Jahr 2023
- EAN 9786206103127
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-620-6-10312-7
- Veröffentlichung 22.06.2023
- Titel Die kongolesische Staatsangehörigkeit und Staatenlosigkeit
- Autor Jean Marie Pembe Mulumba
- Untertitel Ein Blick auf das nationale und internationale Recht
- Gewicht 125g
- Herausgeber Verlag Unser Wissen
- Anzahl Seiten 72