Die personelle Reichweite der Betriebsverfassung im Lichte des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG).

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Details

Mit der Erosion des Normarbeitsverhältnisses im Arbeits- und Wirtschaftsleben geht die Entstehung einer Vielzahl neuer Formen der Beschäftigung, wie z. B. der Drittbeschäftigungsverhältnisse, einher. Diesen neueren Entwicklungen steht das BetrVG mit seiner Definition des persönlichen Geltungsbereichs relativ statisch gegenüber, und es stellt sich die Frage, ob die neuen Beschäftigungsformen noch vom BetrVG erfaßt werden. Wo dies zu verneinen ist, kann der Gleichheitssatz des Grundgesetzes darüber Auskunft geben, ob dieser Umstand hinzunehmen oder daraus ein Korrekturauftrag an den Gesetzgeber abzuleiten ist. Dieser Frage widmet sich der Autor der vorliegenden Untersuchung. Die inhaltliche Offenheit des Gleichheitssatzes und die daraus resultierende Gefahr, den Gewaltenteilungsgrundsatz zu verletzen, macht dabei zu Beginn eine vertiefte inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Prüfungsmaßstab des Gleichheitssatzes sowie mit der möglichen grundrechtlichen Fundierung der Betriebsverfassung notwendig. Anhand des so gewonnenen Rüstzeugs werden die durch den betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff definierten Ausschlüsse aus dem BetrVG im einzelnen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz hin überprüft.

Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Art. 3 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab für gesetzliche Differenzierungen: Grundsätzliche Gedanken zur Gleichheitsproblematik - Zur Rechtsprechung des BVerfG zum Art. 3 Abs. 1 GG - Kritik und Lösungsansätze in der Literatur - Kritische Würdigung der Rechtsprechung des BVerfG: Der eigene Prüfungsmaßstab - Prüfungsvorgehen in dieser Arbeit - 2. Kapitel: Betriebsverfassung und Grundgesetz: Präzisierung der Fragestellung - Grundrechtliche Fundierung der Betriebsverfassung? - Grundrechtliche Grenzen der Betriebsverfassung? - Folgerungen für die Überprüfung von Differenzierungen im Betriebsverfassungsrecht - 3. Kapitel: Bestimmung des maßgeblichen betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs: Notwendigkeit der Bestimmung des maßgeblichen betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs - Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum - Die klare normative Wertung für den allgemeinen Arbeitnehmerbegriff - Änderung des Geltungsbereichs des BetrVG im Wege der Rechtsfortbildung? - Zusammenfassung: Der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff - 4. Kapitel: Zu den Differenzierungskriterien des betriebsverfassungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriffs im einzelnen: Der allgemeine Arbeitnehmerbegriff - Das Merkmal der Betriebszugehörigkeit - Die Gewinn- und Verlustliste - 5. Kapitel: Überprüfung ausgewählter Differenzierungen zum persönlichen Geltungsbereich des BetrVG: Differenzierungen wegen des allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs und der Gewinnliste - Differenzierungen wegen des Kriteriums Betriebszugehörigkeit - Differenzierungen wegen der Verlustliste - Überprüfung von Mischfällen - 6. Kapitel: Zusammenfassung in Thesen - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis

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Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428099191
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 01001 A. 1. Auflage
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Arbeits- & Sozialrecht
    • Größe H233mm x B157mm x T20mm
    • Jahr 2001
    • EAN 9783428099191
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-428-09919-1
    • Veröffentlichung 18.01.2001
    • Titel Die personelle Reichweite der Betriebsverfassung im Lichte des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG).
    • Autor Karl-Friederich Bremeier
    • Untertitel Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 186
    • Gewicht 539g
    • Herausgeber Duncker & Humblot
    • Anzahl Seiten 354
    • Lesemotiv Verstehen

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