Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern und für Marketingzwecke. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind. Zur Datenschutzerklärung.
Die preußischen Gesetze über Grundeigenthum und Hypothekenrecht vom 5. Mai 1872
Details
Keine ausführliche Beschreibung für "Die preußischen Gesetze über Grundeigenthum und Hypothekenrecht vom 5. Mai 1872" verfügbar.
Frontmatter -- Vorwort zur vierten Auflage -- Inhalts-Uebersicht -- Abkürzungen. -- Einleitung. -- Gesetz über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke. Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten -- Erster Abschnitt Bon dem Erwerb des Eigenthums an Grundstücken. -- Zweiter Abschnitt. Bon den dinglichen Rechten an Grundstücken -- Dritter Abschnitt. Bon dem Recht der Hypothek und der Grundschuld -- Vierter Abschnitt. Von dem Bergwerkseigenthum und den selbstständige» Gerechtigkeiten -- Fünfter Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen -- Grundbuch-Ordnung. (Gesetz-Sammlung 1872 S. 446 ff.) -- Erfter Abschnitt. Bon der Form und Einrichtung der Grundbücher -- Zweiter Abschnitt. Von den Grundbuchämtern -- Dritter Abschnitt. Von dem Verfahren in Grundbuchsachen -- Vierter Abschnitt. Bon der Bildung der Urkunden über Eintragungen im Grundbuch -- Fünfter Abschnitt. Bon der Wiederherstellung zerstörter, sowie von Anlegung neuer Grundbücher -- Sechster Abschnitt. Von den Kosten -- Siebenter Abschnitt. Schlutzbeftimmung -- Kosten-Tarif für Grundbuchsachen und Instruktion des Justiz-Ministers vom 3. Juli 1872 -- Kosten-Tabellen. -- Beilagen zur Grundbuch-Ordnung -- 1. Allgemeine Verfügung vom 3. September 1872 zur Ausführung der Grundbuch-Ordnung vom 5. Mai 1872. (I M.Bl. 6. 178.) -- 2.Allgemeine Verfügung vom 18. November 1876, betreffend die Burückführung des Grundbuchs auf die Steuerbücher) (J.M.Bl. ©. 222.) -- 3.Allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1877, betreffend die Erhaltung der Ueberriustimmung zwichen den Grund-buchern unde den Steuerkataftereu) -- 4. Allgemeine Verfügung vom 11. Oktober 1877 -- 5.Allgemeine Verfügung vom 14. November 1872 -- 6. Allgemeine Verfügung vom 14. Oktober 1874 -- Gesetz über die Form der Verträge, durch welche Grundstücke zertheilt werden. Vom 5. Mai 1872. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 608.) -- Gesetz, betreffend die Stempelabgaben von gewissen, bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen. Vom 5. Mai 1872. (Gesetz-Sammlung 1872 Seite 609 ff.) -- Anweisung vom 19. September 1872 zur Ausführung des Gesetzes vom 5. Mai 1872, betreffend die Stempelabgaben von gewiffen bei dem Grundbuchamte anzubringenden Anträgen -- Nachträge und Berichtigungen. -- Sachregister.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783111162973
- Auflage 4. Aufl. Reprint 2018
- Editor Alexander Achilles, Otto Strecker
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H236mm x B160mm x T38mm
- Jahr 1894
- EAN 9783111162973
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-11-116297-3
- Veröffentlichung 01.04.1894
- Titel Die preußischen Gesetze über Grundeigenthum und Hypothekenrecht vom 5. Mai 1872
- Gewicht 1046g
- Herausgeber De Gruyter
- Anzahl Seiten 599
- Lesemotiv Verstehen