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Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage.
Details
Eine Handlungsform der Verwaltung ist der belastende Verwaltungsakt. Wird gegen einen solchen Verwaltungsakt vor Gericht geklagt, so bedarf es einer Regelung, welcher Rechtszustand in dem Zeitraum zwischen der Klageerhebung und der Entscheidung des Gerichts gelten soll. Der Gesetzgeber hat in § 80 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine derartige Regelung konzipiert. Danach sollen grundsätzlich alle Rechtsfolgen des Verwaltungsaktes bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt bleiben. Der Autor weist erstmals nach, daß diese Konzeption in zentralen Punkten in sich widersprüchlich ist oder gegen höherrangiges (Verfassungs-)Recht verstößt. Daraus leitet er ab, daß die in § 80 VwGO enthaltene Regelungskonzeption nicht normativ wirksam werden kann. Markus Pöcker vertritt die These, daß die Maßstäbe des Interims-Rechtszustandes stattdessen primär aus den Rechtssätzen zu gewinnen sind, die die Verwaltung zum Erlaß belastender Verwaltungsakte ermächtigen, also aus dem materiellen Recht. Diese Maßstäbe, die die Ableitung erlauben, welche Rechtsfolgen eines Verwaltungsaktes sofort vollziehbar sind und welche aufgeschoben bleiben müssen, sind in den Rechtsgüterzuordnungen des materiellen Rechts implizit enthalten. Jedoch setzt dies voraus, daß das materielle Recht hinreichend deutliche Rechtsgüterzuordnungen trifft. Dies ist jedoch vor allem bei Planungs- und Abwägungsentscheidungen von erhöhter Komplexität nicht der Fall. Außerdem können dem materiellen Recht bei Verwaltungsakten mit belastender Drittwirkung keine Aussagen über die aufschiebende Wirkung bzw. die sofortige Vollziehbarkeit entnommen werden. Für diese Fälle vertritt der Autor die These, daß die gesuchten Maßstäbe der normativen Steuerung des Verfahrens zu entnehmen sind, das zu dem Verwaltungsakt führt. Bewirkt diese normative Steuerung des Verfahrens, daß die Entscheidung als das Produkt dieses Verfahrens mit erhöhter Wahrscheinlichkeit rechtmäßig ist und daher mit entsprechend erhöhter Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Prüfung standhält, so darf die Entscheidung bereits vor Abschluß des Klageverfahrens umgesetzt werden.
Klappentext
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Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Die Fehler im Regelungskonzept des § 80 VwGO: Regel-Ausnahme-Verhältnis von aufschiebender Wirkung und sofortiger Vollziehbarkeit - Pauschaler Begriff der aufschiebenden Wirkung in § 80 Abs. 1. S. 1 VwGO - Folgerung: Partielle normative Wirkungslosigkeit des § 80 VwGO - 2. Das neue Modell: Grundlagen - "Materielles Zwischenrecht" - Vereinbarkeit mit Verfassungsrecht - Verhältnis zu ausdrücklichen gesetzlichen Anordnungen der sofortigen Vollziehbarkeit - 3. Die Rechtsfolgen der Rechtsbehelfseinlegung im einzelnen: Offensichtlich erkennbarer Ausgang des Rechtsbehelfsverfahrens - Rechtsbehelfe mit offener Erfolgsaussicht - Grundidee der materiell-rechtlichen Maßstabsableitung - Reichweite der materiell-rechtlichen Maßstabsableitung - Komplexe Planungs- und Gesamtabwägungsentscheidungen und Verwaltungsakte mit belastender Drittwirkung - Normative Bestandsgewähr durch Verwaltungsverfahrensrecht - Literaturverzeichnis - Sachverzeichnis
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783428105557
- Sprache Deutsch
- Auflage 01001 A. 1. Auflage
- Größe H233mm x B157mm x T12mm
- Jahr 2001
- EAN 9783428105557
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-428-10555-7
- Veröffentlichung 08.11.2001
- Titel Die Rechtsfolgen der Einlegung von Widerspruch und Anfechtungsklage.
- Autor Markus Pöcker
- Untertitel Kritik des § 80 VwGO und dogmatische Neukonzeption.
- Gewicht 319g
- Herausgeber Duncker & Humblot
- Anzahl Seiten 203
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Strafrecht