Die Relativierung der absoluten Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (§ 274 StPO) in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

CHF 142.45
Auf Lager
SKU
SUOQ8MIQJ7K
Stock 1 Verfügbar
Geliefert zwischen Di., 25.11.2025 und Mi., 26.11.2025

Details

Während Absicherung materiell richtiger Urteile, Verfahrensökonomie und Opferschutz hoch im Kurs stehen, hat das Verfahrensrecht in der von der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH geprägten Revisionspraxis in den letzten Jahren und Jahrzehnten zusehends an Bedeutung verloren. Vor diesem Hintergrund erscheint vor allem die Regelung des § 274 StPO als Anachronismus zwingt diese Vorschrift in ihrer konsequenten Anwendung dazu, auch tatsächlich verfahrensgemäß zustande gekommene Urteile aufzuheben. Die Senate des BGH sind daher seit längerem bestrebt, § 274 StPO zu relativieren und nehmen es dabei in Kauf, die gesetzgeberischen Wertungen zu unterlaufen und mit ihrer eigenen Rechtsprechungstradition zu brechen. Doch hat der Gesetzgeber § 274 StPO mit gutem Grund eingeführt. Zudem wird hier die Formenstrenge des Strafverfahrens selbst zur Disposition gestellt.

Autorentext

Der Autor: Lucian Krawczyk wurde 1974 geboren. Nach Studium der Rechtswissenschaft und anschließendem Referendariat arbeitete er von 2003 bis Ende 2006 am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität Bielefeld, wo Anfang 2007 auch die Promotion erfolgte.


Klappentext

Während Absicherung materiell richtiger Urteile, Verfahrensökonomie und Opferschutz hoch im Kurs stehen, hat das Verfahrensrecht in der von der Rechtsprechung der Strafsenate des BGH geprägten Revisionspraxis in den letzten Jahren und Jahrzehnten zusehends an Bedeutung verloren. Vor diesem Hintergrund erscheint vor allem die Regelung des § 274 StPO als Anachronismus - zwingt diese Vorschrift in ihrer konsequenten Anwendung dazu, auch tatsächlich verfahrensgemäß zustande gekommene Urteile aufzuheben. Die Senate des BGH sind daher seit längerem bestrebt, § 274 StPO zu relativieren - und nehmen es dabei in Kauf, die gesetzgeberischen Wertungen zu unterlaufen und mit ihrer eigenen Rechtsprechungstradition zu brechen. Doch hat der Gesetzgeber § 274 StPO mit gutem Grund eingeführt. Zudem wird hier die Formenstrenge des Strafverfahrens selbst zur Disposition gestellt.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Zweck, Umfang und Auswirkungen der absoluten Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls Beachtlichkeit nachträglicher Protokollberichtigungen Die Zulässigkeit der unwahren Verfahrensrüge Rechtsprechung zum Wegfall der Beweiskraft bei offensichtlichen Mängeln des Protokolls.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631567371
    • Auflage 07001 A. 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Steuerrecht
    • Lesemotiv Verstehen
    • Größe H210mm x B148mm x T19mm
    • Jahr 2007
    • EAN 9783631567371
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-56737-1
    • Veröffentlichung 13.11.2007
    • Titel Die Relativierung der absoluten Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (§ 274 StPO) in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
    • Autor Lucian Krawczyk
    • Gewicht 441g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 326

Bewertungen

Schreiben Sie eine Bewertung
Nur registrierte Benutzer können Bewertungen schreiben. Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie ein Konto.
Made with ♥ in Switzerland | ©2025 Avento by Gametime AG
Gametime AG | Hohlstrasse 216 | 8004 Zürich | Schweiz | UID: CHE-112.967.470