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Die Risikoverteilung und die Bedenkenhinweispflicht im Bauvertrag
Details
Ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Bauerfolg notwendigen Leistungen zu erbringen, obwohl diese nicht vereinbart und bepreist wurden? Der Band untersucht, welcher Partei das werkvertragliche Risiko auferlegt wird, und ob Ausnahmen von der strikten und uneingeschränkten Erfolgshaftung des Unternehmens bestehen.
Der Bauvertrag ist geprägt von einem Spannungsverhältnis zwischen Planung und Realität. Auf der vertraglichen Ebene schuldet der Unternehmer die Erstellung eines Werks. Hierin erschöpft sich seine Pflicht nicht, da er einem bestimmten (Werk-)Erfolg erzielen muss. Die Erfolgsbezogenheit führt zu der Frage, was geschieht, wenn der Unternehmer die vereinbarte Leistung erbringt, mit der der geschuldete Erfolg nicht erreicht wird. Ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Erfolg notwendigen Leistungen zu erbringen. Sie geht der Frage nach, ob Ausnahmen von der strikten und uneingeschränkten Erfolgshaftung bestehen, wenn er den Besteller auf Bedenken im Hinblick auf die Nichterreichung des Erfolgs hingewiesen hat und welche Folgen die (Nicht-)Einhaltung der Hinweispflicht nach sich zieht.
Autorentext
Grete Langjahr wurde 1982 geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz schloss sie 2007 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. Ihren Referendariatsdienst leistete sie am LG Konstanz ab. Anschließend war sie am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Glöckner beschäftigt und ist seit 2012 als Rechtsanwältin in München tätig.
Inhalt
Geschuldeter Werkerfolg Risikoverteilung im Bauvertrag Rechtsfolgen der (Nicht-)Einhaltung der Bedenkenhinweispflicht
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631747803
- Auflage 19001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H216mm x B153mm x T16mm
- Jahr 2019
- EAN 9783631747803
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-74780-3
- Veröffentlichung 09.05.2019
- Titel Die Risikoverteilung und die Bedenkenhinweispflicht im Bauvertrag
- Autor Grete Langjahr
- Gewicht 408g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 224
- Lesemotiv Verstehen