Die Schriftform im Betriebsverfassungsgesetz
Details
Das Betriebsverfassungsgesetz verwendet an vielen Stellen die Begriffe «schriftlich» bzw. «Unterzeichnung» ohne sie zu definieren. Vor dem Hintergrund des Formanpassungsgesetzes sowie zweier Beschlüsse des BAG aus dem Jahr 2002, in denen für eine «schriftliche» Mitteilung ein Fax für ausreichend erklärt wurde, bestimmt diese Untersuchung die Formen, die jeweils einzuhalten sind. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass sich die jeweiligen Anforderungen nur durch Auslegung feststellen lassen, wobei in erster Linie ausschlaggebend der Zweck ist, der mit der gesetzlichen Formanordnung jeweils verfolgt wird.
Autorentext
Die Autorin: Ina Maria Wiesner, geboren 1976 in Köln; 1995-2001 Studium an den Universitäten zu Kiel, München und Oxford; 2001-2003 Referendariat in Hamburg; 2003/04 Rechtsanwältin in Hamburg; 2004-2006 Lehrkraft an der Universität zu Kiel; seit 2007 Rechtsanwältin in Hamburg.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Verhältnis zwischen den §§125 ff. BGB und den Formvorschriften des BetrVG Teleologische Auslegung von Formvorschriften Bestimmung der jeweils einzuhaltenden Form.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631570814
- Features Dissertationsschrift
- Sprache Deutsch
- Genre Zivilprozessrecht
- Größe H208mm x B146mm x T17mm
- Jahr 2007
- EAN 9783631570814
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-57081-4
- Titel Die Schriftform im Betriebsverfassungsgesetz
- Autor Ina Maria Wiesner
- Gewicht 346g
- Herausgeber Lang, Peter GmbH
- Anzahl Seiten 250