Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz

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Details

Die von der Bundesregierung favorisierte nicht-rückholbare Endlagerung radioaktiver Abfälle ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Dementsprechend ist auch die vorgesehene Genehmigung des Endlagerprojektes Schacht Konrad ohne Rechtsgrundlage. Dieses wird anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitstheorie, des Art. 20 a Grundgesetz und atomrechtlicher Bestimmungen nachgewiesen. Für die Interpretation der Umwelt-Staatszielbestimmung (Art. 20 a GG) wird die Diskussion in der praktischen Philosophie über den Verantwortungsbegriff fruchtbar gemacht.

Autorentext

Die Autorin: Christa Garms-Babke, geboren 1949, studierte Sozialwissenschaften an der Universität Hannover und schloss 1999 mit Diplom ab. Die Promotion erfolgte 2001.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Grundformen der Atommüllendlagerung Grundsatzentscheidung des Parlaments für die Endlagerung Konzept-Entscheidung als Aufgabe des Parlaments Konzept der Nicht-Rückholbarkeit in seiner atom- und verfassungsrechtlichen Relevanz Der Verantwortungsbegriff in der Technikethik-Diskussion.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631387269
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 02001 A. 1. Auflage
    • Größe H210mm x B148mm x T8mm
    • Jahr 2002
    • EAN 9783631387269
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-38726-9
    • Veröffentlichung 28.02.2002
    • Titel Die Unvereinbarkeit nicht-rückholbarer Endlagerung radioaktiver Abfälle mit dem Grundgesetz
    • Autor Christa Garms-Babke
    • Untertitel Am Beispiel von Schacht Konrad
    • Gewicht 182g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 132
    • Genre Strafrecht

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