Die Verbalverträge des römischen Rechts

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Details

Im römischen Recht gab es drei verschiedene Arten von mündlichen Verträgen, nämlich die stipulatio, die dotis dictio und die promissio operarum. Die stipulatio war der meisten verbreitete Schuldvertrag. Dieser bestand aus einer bestimmten Frage- und Antwortform des Gläubigers an den Schuldner. Die stipulatio war vielseitig einsetzbar wie beispielsweise bei Bürgschaften, Novationen oder Delegationen. Der Gläubiger konnte sich nicht nur bewegliche oder unbewegliche Sachen versprechen lassen, sondern auch ein Tun oder Unterlassen. Auch eine stipulatio poenae, eine sog Vertragsstrafe, konnte in einem mündlichen Vertrag aufgenommen werden. Diese diente als Sicherungsmittel für die Vereinbarung im Falle einer Nicht- oder Schlechterfüllung. Die dotis dictio fand Anwendung bei der einseitigen Zusage der Mitgift bei der Heirat. Die promissio operarum war ein Versprechen des Sklaven an seinen Freilasser. Am Ende der klassischen Zeit wurde das mündliche Schuldversprechen immer mehr in den Hintergrund gedrängt und die schriftliche Beurkundung der Vereinbarung wurde wesentlicher Bestandteil des Vertragsschlusses.

Autorentext

Mag.iur. Kathrin Stocker wurde 1990 in Klagenfurt geboren. Sie besuchte das Alpen- Adria Gymnasium in Völkermarkt. Anschließend absolvierte sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Karl- Franzens Universität in Graz.


Klappentext

Im römischen Recht gab es drei verschiedene Arten von mündlichen Verträgen, nämlich die stipulatio, die dotis dictio und die promissio operarum. Die stipulatio war der meisten verbreitete Schuldvertrag. Dieser bestand aus einer bestimmten Frage- und Antwortform des Gläubigers an den Schuldner. Die stipulatio war vielseitig einsetzbar wie beispielsweise bei Bürgschaften, Novationen oder Delegationen. Der Gläubiger konnte sich nicht nur bewegliche oder unbewegliche Sachen versprechen lassen, sondern auch ein Tun oder Unterlassen. Auch eine stipulatio poenae, eine sog Vertragsstrafe, konnte in einem mündlichen Vertrag aufgenommen werden. Diese diente als Sicherungsmittel für die Vereinbarung im Falle einer Nicht- oder Schlechterfüllung. Die dotis dictio fand Anwendung bei der einseitigen Zusage der Mitgift bei der Heirat. Die promissio operarum war ein Versprechen des Sklaven an seinen Freilasser. Am Ende der klassischen Zeit wurde das mündliche Schuldversprechen immer mehr in den Hintergrund gedrängt und die schriftliche Beurkundung der Vereinbarung wurde wesentlicher Bestandteil des Vertragsschlusses.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783639805161
    • Sprache Deutsch
    • Genre Sonstige Jura-Bücher
    • Größe H220mm x B150mm x T6mm
    • Jahr 2015
    • EAN 9783639805161
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-639-80516-1
    • Veröffentlichung 10.03.2015
    • Titel Die Verbalverträge des römischen Rechts
    • Autor Kathrin Stocker
    • Untertitel Stipulatio, Dotis dictio, Promissio operarum
    • Gewicht 143g
    • Herausgeber AV Akademikerverlag
    • Anzahl Seiten 84

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