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Die Vergabe von Start- und Landerechten auf Flughäfen
Details
Auf vielen Flughäfen weltweit ist die Zahl der von den Luftfahrtunternehmen gewünschten Starts und Landungen größer als die vorhandene Flughafenkapazität. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, müssen sog Slots zugewiesen werden. Das Wort Slot steht für Start-Landing-Operation-Time und bedeutet die Zeitspanne, in der eine Fluggesellschaft das Recht zum Starten oder Landen auf einem Flughafen erhält. Es gibt keine völkerrechtlichen Verträge, die die Slotvergabe verbindlich regeln. So versucht die IATA mit Empfehlungen diese Regelungslücke zu schließen. In der EU wurde das bisher im Rahmen der IATA stattfindende privatrechtliche Verteilungsverfahren, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Knappheit der verfügbaren Slotressourcen und auch als Folge der europäischen Liberalisierung des Luftverkehrs, durch ein System der administrativen Slotvergabe ergänzt, welches in VO (EWG) 95/93 verbindlich festgelegt wird. Eines der grundlegendsten Prinzipien bei der Vergabe von Slots, ist jenes der "Großvaterrechte". Neu in den Markt eintretende oder bisher nur schwach vertretene Luftfahrtgesellschaften erhalten nur nachrangigen Zugang zu den Start- und Landerechten.
Autorentext
Mag. Michaela Zirm, Studium der Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz, seit März 2011 Dissertationsstudium und seit Mai 2011 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre an der Karl-Franzens-Universität Graz.
Klappentext
Auf vielen Flughäfen weltweit ist die Zahl der von den Luftfahrtunternehmen gewünschten Starts und Landungen größer als die vorhandene Flughafenkapazität. Da die Nachfrage das Angebot übersteigt, müssen sog Slots zugewiesen werden. Das Wort "Slot" steht für "Start-Landing-Operation-Time" und bedeutet die Zeitspanne, in der eine Fluggesellschaft das Recht zum Starten oder Landen auf einem Flughafen erhält. Es gibt keine völkerrechtlichen Verträge, die die Slotvergabe verbindlich regeln. So versucht die IATA mit Empfehlungen diese Regelungslücke zu schließen. In der EU wurde das bisher im Rahmen der IATA stattfindende privatrechtliche Verteilungsverfahren, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Knappheit der verfügbaren Slotressourcen und auch als Folge der europäischen Liberalisierung des Luftverkehrs, durch ein System der administrativen Slotvergabe ergänzt, welches in VO (EWG) 95/93 verbindlich festgelegt wird. Eines der grundlegendsten Prinzipien bei der Vergabe von Slots, ist jenes der "Großvaterrechte". Neu in den Markt eintretende oder bisher nur schwach vertretene Luftfahrtgesellschaften erhalten nur nachrangigen Zugang zu den Start- und Landerechten.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- Sprache Deutsch
- Herausgeber VDM Verlag
- Gewicht 159g
- Untertitel Internationale, europäische und nationale Regelwerke
- Autor Michaela Zirm
- Titel Die Vergabe von Start- und Landerechten auf Flughäfen
- ISBN 978-3-639-35983-1
- Format Kartonierter Einband (Kt)
- EAN 9783639359831
- Jahr 2011
- Größe H220mm x B150mm x T6mm
- Anzahl Seiten 96
- GTIN 09783639359831