Wir verwenden Cookies und Analyse-Tools, um die Nutzerfreundlichkeit der Internet-Seite zu verbessern und für Marketingzwecke. Wenn Sie fortfahren, diese Seite zu verwenden, nehmen wir an, dass Sie damit einverstanden sind. Zur Datenschutzerklärung.
Die Verpflichtung zur Entschädigung von Verbrauchern für den Verlust von Nutzungszeit
Details
Zeit ist eine nicht erneuerbare Ressource, deren Hauptmerkmal ihre Dynamik ist. Im Gegensatz zu anderen Ressourcen, die zurückgewonnen werden können, ist Zeit weder rückwirkend, noch kann sie finanziell genau gemessen werden. Der Verbraucher erwartet in diesem neuen technologischen Zeitalter, dass er keine Zeit verliert. Auf der anderen Seite erwarten die Unternehmen, die sich oft in einer Massenkundenbeziehung befinden, dass ihre Mitarbeiter keine Zeit verschwenden, dass der Service so kurz wie möglich ist und nicht unbedingt der effektivste. In dieser Beziehung ist die Zeit des Verbrauchers ein Gut, das die Unternehmen als kostenlos betrachten, da es sie nichts kostet. Ein Beispiel ist die Zeitverschwendung in der Warteschlange einer Bank. Aus der Sicht der Bank wird die Zeit des Angestellten bezahlt, aber die Zeit, die der Kunde in der Warteschlange verbringt, ist für das Institut kostenlos. Da die Zeit der sozialen Dynamik gegenüber unempfindlich ist, obliegt es dem Gesetz, die ungerechte Verunglimpfung der Zeit des Verbrauchers durch die zivilrechtliche Haftung des Anbieters zu korrigieren.
Autorentext
Deise Barros, Rechtsanwältin, Schlichterin und Mediatorin, Schiedsrichterin, Master in Diffus- und Kollektivrecht und Fachanwältin für Zivilrecht.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09786207726134
- Sprache Deutsch
- Größe H220mm x B150mm x T11mm
- Jahr 2024
- EAN 9786207726134
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-620-7-72613-4
- Veröffentlichung 28.06.2024
- Titel Die Verpflichtung zur Entschädigung von Verbrauchern für den Verlust von Nutzungszeit
- Autor Deise Barros
- Untertitel Von Telekommunikationsunternehmen
- Gewicht 256g
- Herausgeber Verlag Unser Wissen
- Anzahl Seiten 160
- Genre Öffentliches Recht