Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Markenrecht
Details
Mit § 21 des am 1.1.1995 in Kraft getretenen neuen Markengesetzes ist erstmals eine gesetzliche Regelung für die Verwirkung im Kennzeichenrecht geschaffen worden. Danach kann der Unterlassungsanspruch eines Kennzeicheninhabers gegenüber einem Zeichenverletzer nach Ablauf einer Fünfjahresfrist verwirken. Die Regelung basiert auf Art. 9 der europäischen Markenrechtsrichtlinie. Die allgemeinen deutschen Verwirkungsgrundsätze, die aus § 242 BGB abgeleitet werden, sollen gemäß § 21 IV MarkenG daneben anwendbar bleiben. Dieses Spannungsverhältnis ist bei der Auslegung des § 21 MarkenG zu berücksichtigen. So müssen etwa die Merkmale Benutzung, Duldung und Bösgläubigkeit gemeinschaftsrechtskonform ausgelegt werden.
Autorentext
Der Autor: Mathias Kochendörfer wurde 1972 in Stuttgart geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Gießen. Nach dem ersten Staatsexamen 1998 promovierte er. Seit 1999 ist der Autor Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Marburg. Als solcher ist er seit Januar 2000 in der Kanzlei Hengeler Müller Weitzel Wirtz in Frankfurt a.M. tätig.
Inhalt
Aus dem Inhalt: Das Rechtsinstitut der Verwirkung allgemein Die Verwirkung nach § 21 MarkenG Die allgemeinen kennzeichnungsrechtlichen Verwirkungsgrundsätze.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631365281
- Sprache Deutsch
- Auflage 00001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift.
- Genre Öffentliches Recht
- Größe H210mm x B148mm x T10mm
- Jahr 2000
- EAN 9783631365281
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-36528-1
- Veröffentlichung 12.05.2000
- Titel Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs im Markenrecht
- Autor Mathias Kochendörfer
- Gewicht 234g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 146
- Lesemotiv Verstehen