Die Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EGV in der Rechtsprechungspraxis des BVerfG

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BVerfG und EuGH stehen in einem Kooperationsverhältnis so sagt es jedenfalls das BVerfG. Die einzige verfahrenstechnische Möglichkeit des richterlichen Dialoges ist das Vorlageverfahren nach Art. 234 EGV. Nach dessen Absatz 3 ist eine Vorlage auch für Verfassungsgerichte verbindlich. Trotz zahlreicher Vorabentscheidungsersuche aus Deutschland hat ausgerechnet das BVerfG diese Chance des direkten Austausches mit dem EuGH nicht genutzt. Bestand bisher in keinem Verfahren die Pflicht zu einer Vorlage? Die Arbeit untersucht alle Entscheidungen des BVerfG hinsichtlich dieser Frage. Das Ergebnis wird mit der Vorlagepraxis der anderen Verfassungsgerichtsbarkeiten der EG-Mitgliedstaaten verglichen. Dabei zeigt sich, dass nicht nur das BVerfG das Vorlageverfahren unbeachtet lässt.

Autorentext

Der Autor: Markus Warnke, geboren 1972. Studium der Rechts- und Politikwissenschaften in Marburg und Hannover. Erstes Staatsexamen 1998, erste Tätigkeiten in einer Rechtsanwaltskanzlei. Referendariat mit Besuch der Verwaltungshochschule in Speyer, 2001 Zweites Staatsexamen, Tätigkeit in einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei. Seit 2002 in der Bundesgeschäftsstelle des Familienbundes der Katholiken und seit 2004 dort als Bundesgeschäftsführer tätig. Zugelassener Rechtsanwalt.


Klappentext

BVerfG und EuGH stehen in einem Kooperationsverhältnis - so sagt es jedenfalls das BVerfG. Die einzige verfahrenstechnische Möglichkeit des richterlichen Dialoges ist das Vorlageverfahren nach Art. 234 EGV. Nach dessen Absatz 3 ist eine Vorlage auch für Verfassungsgerichte verbindlich. Trotz zahlreicher Vorabentscheidungsersuche aus Deutschland hat ausgerechnet das BVerfG diese Chance des direkten Austausches mit dem EuGH nicht genutzt. Bestand bisher in keinem Verfahren die Pflicht zu einer Vorlage? Die Arbeit untersucht alle Entscheidungen des BVerfG hinsichtlich dieser Frage. Das Ergebnis wird mit der Vorlagepraxis der anderen Verfassungsgerichtsbarkeiten der EG-Mitgliedstaaten verglichen. Dabei zeigt sich, dass nicht nur das BVerfG das Vorlageverfahren unbeachtet lässt.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zum nationalen Recht in der Rechtsprechung der obersten nationalen bzw. Verfassungsgerichte Die Kooperationsmöglichkeit mit dem EuGH über Art. 234 EGV Die Auslegung und Handhabung des Art. 234 EGV durch das BVerfG Die Vorlagepraxis der Verfassungsgerichtsbarkeiten der anderen EG-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631528235
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 04001 A. 1. Auflage
    • Größe H210mm x B148mm x T10mm
    • Jahr 2004
    • EAN 9783631528235
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-52823-5
    • Veröffentlichung 02.11.2004
    • Titel Die Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EGV in der Rechtsprechungspraxis des BVerfG
    • Autor Markus Warnke
    • Untertitel Im Vergleich zu den Verfassungsgerichtsbarkeiten der EG-Mitgliedstaaten
    • Gewicht 221g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 129
    • Genre Strafrecht

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