Eigenkapitalersatz und Insolvenz

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Details

Es besteht grundsätzlich Finanzierungsfreiheit im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Gesellschafter können entscheiden, ob sie neben dem gesetzlichen Mindesteigenkapital der Gesellschaft weiteres Eigenkapital oder Fremdkapital zur Verfügung stellen. Nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur risikoangemessenen Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigenkapital. Das Eigenkapitalersatzrecht statuiert aus Gläubigerschutzgründen eine Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, der der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), Gesellschafterleistungen als Fremdkapital zur Verfügung stellt. Die in der Krise gewährte bzw. stehen gelassene Gesellschafterfinanzierung wird bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen als eigenkapitalersetzende Leistung behandelt. Das Problem der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen tritt vor allem in der Insolvenz der Gesellschaft auf. Die Studie versucht, die Problemschwerpunkte des Kapitalersatzrechts bei der Insolvenzabwicklung herauszuarbeiten und anhand einer Darstellung der klassischen und modernen Fallgruppen den relevanten Anwendungsbereich abzustecken.

Autorentext

Die Autorin: Christa Kraemer, geboren 1975 in Erbendorf; 1996 bis 2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg; 2000 Zusatzausbildung Unternehmenssanierung; 2001 Erstes juristisches Staatsexamen; Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg; 2003 Zweites juristisches Staatsexamen; seit Anfang 2004 Rechtsanwältin in einer Kanzlei in Nürnberg; ausschließlich tätig in der Insolvenzverwaltung; parallel Promotion an der Universität Regensburg.


Klappentext

Es besteht grundsätzlich Finanzierungsfreiheit im deutschen Gesellschaftsrecht. Die Gesellschafter können entscheiden, ob sie neben dem gesetzlichen Mindesteigenkapital der Gesellschaft weiteres Eigenkapital oder Fremdkapital zur Verfügung stellen. Nach wie vor besteht keine Verpflichtung der Gesellschafter zur risikoangemessenen Ausstattung einer Gesellschaft mit Eigenkapital. Das Eigenkapitalersatzrecht statuiert aus Gläubigerschutzgründen eine Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, der der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), Gesellschafterleistungen als Fremdkapital zur Verfügung stellt. Die in der Krise gewährte bzw. stehen gelassene Gesellschafterfinanzierung wird bei Vorliegen bestimmter weiterer Voraussetzungen als eigenkapitalersetzende Leistung behandelt. Das Problem der eigenkapitalersetzenden Gesellschafterleistungen tritt vor allem in der Insolvenz der Gesellschaft auf. Die Studie versucht, die Problemschwerpunkte des Kapitalersatzrechts bei der Insolvenzabwicklung herauszuarbeiten und anhand einer Darstellung der klassischen und modernen Fallgruppen den relevanten Anwendungsbereich abzustecken.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Schutzsystem, Voraussetzungen, Folgen und Einschränkungen des Eigenkapitalersatzrechts Insolvenzrechtliche Besonderheiten Klassische und moderne Fallgruppen Anwendbarkeit bei verschiedenen Gesellschaftsformen Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631566664
    • Editor Peter Gottwald
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H208mm x B144mm x T25mm
    • Jahr 2007
    • EAN 9783631566664
    • Format Kartonierter Einband (Kt)
    • ISBN 978-3-631-56666-4
    • Titel Eigenkapitalersatz und Insolvenz
    • Autor Christa Kraemer
    • Untertitel Klassische und moderne Fallgruppen
    • Gewicht 475g
    • Herausgeber Lang, Peter GmbH
    • Anzahl Seiten 358
    • Genre Rechts-Lexika

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