Favor dotis

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Favor dotis meint die Tendenz der klassischen Juristen, anomalisches Recht (SAVIGNY) in Kauf zu nehmen, um Mitgiften nach Möglichkeit zu privilegieren. Stagl zeigt, dass dieser Leitsatz der römischen Jurisprudenz aus der Lex Iulia et Papia Poppaea stammt und gleich dieser das Ziel hat, Kopfzahl, Niveau und Moral des römischen Volkes zu heben. Hiervon ausgehend analysiert Stagl die Wirkungsweise des favor dotis in einzelnen Entscheidungen der Juristen. Dabei zeigt sich, dass praktisch kein noch so eherner Grundsatz des römischen Rechts dem Momentum des favor dotis standhielt. Im dritten Teil der Arbeit geht es Stagl darum darzulegen, wie die Juristen mit diesem Systembruch umgingen. Es erweist sich, dass die Eigentumsverhältnisse an der Mitgift mit den herkömmlichen Kategorien nicht mehr zu erfassen sind und sich vollständig auch nur dann beschreiben lassen, wenn man die Mitgift als durch ius publicum überformt ansieht. Dementsprechend begreift Stagl den favor dotis als den effet utile' kaiserlicher Sozialpolitik im Gewande des Privatrechts. Solche Phänomene waren den Juristen keineswegs neu, wie das Militärtestament zeigt; sie wurden als ius singulare begriffen, also als ein Recht, das um der Verwirklichung politischer Ziele willen der ratio iuris widerspricht. Ziel dieser Kategorie war es, das herkömmliche, von den Juristen der Vernunft entsprechend geschaffene Recht vor der Willkür politischer Gesetzgebung zu bewahren.

Autorentext
Priv.-Doz. Dr. Jakob Fortunat Stagl, geb. 1971 in Salzburg, wurde 2001 in Freiburg i. Br. promoviert (Der Wortlaut als Grenze der Auslegung von Testamenten, 2. Aufl. 2005, Manz). Im Jahr 2007 hat er sich in Bonn habilitiert für die Fächer: Bürgerliches Recht, Römisches Recht, Internationales Privatrecht und Privatrechtsgeschichte der Neuzeit. Anschrift: Institut für Römisches Recht, Adenauerallee 24-42, D-53113 Bonn

Klappentext

Favor dotis meint die Tendenz der klassischen Juristen, "anomalisches Recht" (SAVIGNY) in Kauf zu nehmen, um Mitgiften nach Möglichkeit zu privilegieren. Stagl zeigt, dass dieser Leitsatz der römischen Jurisprudenz aus der Lex Iulia et Papia Poppaea stammt und gleich dieser das Ziel hat, Kopfzahl, Niveau und Moral des römischen Volkes zu heben. Hiervon ausgehend analysiert Stagl die Wirkungsweise des favor dotis in einzelnen Entscheidungen der Juristen. Dabei zeigt sich, dass praktisch kein noch so eherner Grundsatz des römischen Rechts dem Momentum des favor dotis standhielt. Im dritten Teil der Arbeit geht es Stagl darum darzulegen, wie die Juristen mit diesem Systembruch umgingen. Es erweist sich, dass die Eigentumsverhältnisse an der Mitgift mit den herkömmlichen Kategorien nicht mehr zu erfassen sind und sich vollständig auch nur dann beschreiben lassen, wenn man die Mitgift als durch ius publicum überformt ansieht. Dementsprechend begreift Stagl den favor dotis als den ,effet utile' kaiserlicher Sozialpolitik im Gewande des Privatrechts. Solche Phänomene waren den Juristen keineswegs neu, wie das Militärtestament zeigt; sie wurden als ius singulare begriffen, also als ein Recht, das um der Verwirklichung politischer Ziele willen der ratio iuris widerspricht. Ziel dieser Kategorie war es, das herkömmliche, von den Juristen der Vernunft entsprechend geschaffene Recht vor der Willkür politischer Gesetzgebung zu bewahren.

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Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783205783282
    • Anzahl Seiten 386
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Rechts-Lexika
    • Auflage 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Herausgeber Boehlau Verlag
    • Gewicht 784g
    • Größe H237mm x B166mm x T35mm
    • Jahr 2009
    • EAN 9783205783282
    • Format Fester Einband
    • ISBN 978-3-205-78328-2
    • Veröffentlichung 30.04.2009
    • Titel Favor dotis
    • Autor Jakob Fortunat Stagl
    • Untertitel Die Privilegierung der Mitgift im System des römischen Rechts

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