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Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden?
Details
Der Autor weist nach, dass der Vorbehalt des Gesetzes nicht für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden gilt. Diese sind befugt, ohne parlamentsgesetzliche Grundlage in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, da ihnen das Grundgesetz eine eigenständige Rechtsetzungskompetenz zuweist. Die Gemeinden erfüllen wie der Bund und die Länder die hierfür notwendigen demokratischen und rechtsstaatlichen Voraussetzungen.
Autorentext
Der Autor: Jean-Pierre Bussalb wurde 1968 in Karlsruhe geboren. Nachdem er Jura in Heidelberg studierte, absolvierte er sein Referendariat in Karlsruhe und promovierte in Jena. Seit 2002 ist er beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in Frankfurt am Main.
Inhalt
Aus dem Inhalt : Die verfassungrechtliche Konzeption der gemeindlichen Selbstverwaltung - Die demokratische Legitimation der Gemeindevertretungen - Die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit durch die gemeindliche Rechtsetzung - Die prinzipielle Gleichwertigkeit von Gesetzgebungsverfahren und gemeindlichem Verfahren der Satzungsgebung.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631395943
- Sprache Deutsch
- Auflage 02001 A. 1. Auflage
- Features Dissertationsschrift
- Größe H210mm x B148mm x T13mm
- Jahr 2002
- EAN 9783631395943
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-39594-3
- Veröffentlichung 30.07.2002
- Titel Gilt der Vorbehalt des Gesetzes auch für die Rechtsetzungsbefugnis der Gemeinden?
- Autor Jean-Pierre Bussalb
- Gewicht 301g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 228
- Lesemotiv Verstehen
- Genre Strafrecht