Irreführung durch Personenmarken und Personenfirmen

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Details

Personenmarken und Personenfirmen haben eine Eigenschaft, die anderen Kennzeichenarten fehlt: Sie können «sprechen». Aus Sicht der Verbraucher besteht zwischen der genannten Person und dem Produkt bzw. Unternehmen eine Verbindung. Dadurch bekommt der Inhaber eines Personenkennzeichens die Möglichkeit, mit dem besonderen Wert der Person zu kommunizieren und somit ein Band zwischen der Person und dem gekennzeichneten Produkt bzw. Unternehmen zu schaffen. Infolgedessen kann sich das mit einer Personenmarke gekennzeichnete Produkt schneller am Markt etablieren. Dieser Vorteil bei der wirtschaftlichen Neupositionierung kann unabhängig davon erreicht werden, ob die Verbindung zwischen dem Kennzeicheninhaber und dem Namensträger in Wirklichkeit gegeben ist. Auch das Image eines unbeteiligten Dritten, dessen Name als Marke oder Firma verwendet wird, kann auf die gekennzeichneten Produkte bzw. Unternehmen des Kennzeicheninhabers übertragen werden. Diese Vorgehensweise ist für den Kennzeicheninhaber attraktiv, kann aber geeignet sein, den Geschäftsverkehr in rechtlich relevanter Weise irrezuführen. Die Frage nach der Irreführung über die Mitwirkung des Namensträgers stellt sich dabei nicht nur, wenn fremde Namen als Marke oder Firma eingetragen werden. Auch im Fall der Übertragung und Lizenzierung einer Personenmarke oder -firma ist zu untersuchen, ob die anschließende Benutzung diese Fehlvorstellungen der Verbraucher verursacht.

Autorentext

Die Autorin: Marina Kopp wurde 1983 in Togliatti (Russland) geboren. Sie studierte bis 2008 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Anschließend arbeitete sie von 2008 bis 2009 am Lehrstuhl für Gewerblichen Rechtsschutz als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. In dieser Zeit entstand ihre Dissertation.


Inhalt
Aus dem Inhalt: Irreführung durch Eintragung fremder Namen als Marke oder Firma (§ 8 II Nr. 4 MarkenG; 18 II HGB) Irreführung durch Lizenzierung und Übertragung von Personenmarken und Personenfirmen (§§ 49 II Nr. 2 MarkenG; 18 II HGB; 5 I UWG) Zulässige Fortführung irreführender Personenfirmen (zum Verhältnis zwischen §§ 22, 24 HGB und § 5 I UWG) Irreführung über die Mitwirkung des Namensträgers im Recht der Gleichnamigen Unterschiede in der Beurteilung der Irreführungsgefahr bei Personenfirmen und Personenmarken und ihre Ursachen.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631608128
    • Auflage 10001 A. 1. Auflage
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Sonstige Jura-Bücher
    • Größe H210mm x B148mm x T11mm
    • Jahr 2010
    • EAN 9783631608128
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-60812-8
    • Veröffentlichung 14.04.2010
    • Titel Irreführung durch Personenmarken und Personenfirmen
    • Autor Marina Kopp
    • Gewicht 261g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 160
    • Lesemotiv Verstehen

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