Kinderschutzklauseln zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung im Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR.

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Zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung enthält § 1568 1. Fall BGB eine Kinderschutzklausel in Form einer Generalklausel. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands beläuft sich die Zahl der minderjährigen Kinder aus geschiedenen Ehen auf ca. 140.000 pro Jahr. Trotz dieser hohen Anzahl von Scheidungskindern ist die Kinderschutzklausel des § 1568 1. Fall BGB bislang in der zivilrechtlichen Praxis bedeutungslos geblieben. Obwohl die Familienrichter von Amts wegen verpflichtet sind, § 1568 1. Fall BGB bei jeder Scheidung, durch die minderjährige Kinder betroffen sind, zu beachten, liegen derzeit erst fünf veröffentlichte Entscheidungen verschiedener OLG zu § 1568 1. Fall BGB vor. Wegen der geringen Anzahl der ergangenen Entscheidungen greift der Verfasser auf die von der Rechtsprechung zu § 55 II 2 EheG 38 und § 48 III EheG 46 gebildeten Fallgruppen zurück, nimmt zu ihnen Stellung und prüft, inwieweit diese noch auf § 1568 1. Fall BGB anwendbar sind. Anschließend wird die Berücksichtigung der Kindesinteressen bei der Ehescheidung im Recht der ehemaligen DDR untersucht und, soweit dies möglich ist, mit der Kinderschutzklausel des § 1568 1. Fall BGB verglichen. Auf der Grundlage der hierdurch und durch die Fallgruppenbildung gewonnenen Ergebnisse erfolgt am Ende der Arbeit ein Vorschlag für eine Neuregelung der Kinderschutzklausel. Es empfiehlt sich, § 1568 1. Fall BGB ersatzlos zu streichen und die Möglichkeit zur Aussetzung des Verfahrens zu erweitern. Dem § 614 ZPO sollte die folgende Vorschrift in Form des § 614a ZPO angegliedert werden: »Das Verfahren auf Scheidung muß das Gericht von Amts wegen aussetzen, wenn und solange der begründete Verdacht besteht, daß der Scheidungsausspruch zu einer schweren psychischen Belastung der minderjährigen Kinder führt.«

Klappentext

Zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung enthält § 1568 1. Fall BGB eine Kinderschutzklausel in Form einer Generalklausel. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands beläuft sich die Zahl der minderjährigen Kinder aus geschiedenen Ehen auf ca. 140.000 pro Jahr. Trotz dieser hohen Anzahl von Scheidungskindern ist die Kinderschutzklausel des § 1568 1. Fall BGB bislang in der zivilrechtlichen Praxis bedeutungslos geblieben. Obwohl die Familienrichter von Amts wegen verpflichtet sind, § 1568 1. Fall BGB bei jeder Scheidung, durch die minderjährige Kinder betroffen sind, zu beachten, liegen derzeit erst fünf veröffentlichte Entscheidungen verschiedener OLG zu § 1568 1. Fall BGB vor. Wegen der geringen Anzahl der ergangenen Entscheidungen greift der Verfasser auf die von der Rechtsprechung zu § 55 II 2 EheG 38 und § 48 III EheG 46 gebildeten Fallgruppen zurück, nimmt zu ihnen Stellung und prüft, inwieweit diese noch auf § 1568 1. Fall BGB anwendbar sind. Anschließend wird die Berücksichtigung der Kindesinteressen bei der Ehescheidung im Recht der ehemaligen DDR untersucht und, soweit dies möglich ist, mit der Kinderschutzklausel des § 1568 1. Fall BGB verglichen. Auf der Grundlage der hierdurch und durch die Fallgruppenbildung gewonnenen Ergebnisse erfolgt am Ende der Arbeit ein Vorschlag für eine Neuregelung der Kinderschutzklausel. Es empfiehlt sich, § 1568 1. Fall BGB ersatzlos zu streichen und die Möglichkeit zur Aussetzung des Verfahrens zu erweitern. Dem § 614 ZPO sollte die folgende Vorschrift in Form des § 614a ZPO angegliedert werden: "Das Verfahren auf Scheidung muß das Gericht von Amts wegen aussetzen, wenn und solange der begründete Verdacht besteht, daß der Scheidungsausspruch zu einer schweren psychischen Belastung der minderjährigen Kinder führt."


Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung - 1. Kapitel: Abriß der geschichtlichen Entwicklung: Berücksichtigung der Kindesinteressen bei der Ehescheidung im Ehegesetz von 1938 - Entwicklung der Kinderschutzklausel im Recht der Bundesrepublik Deutschland - Entwicklung der Kinderschutzklausel im Recht der DDR - 2. Kapitel: Kinderschutzklauseln im Recht der Bundesrepublik Deutschland und der DDR: Gesetzessystematische Einordnung - Methodische Vorüberlegungen zur Fallgruppenbildung - Berücksichtigung der materiellen Interessen der minderjährigen Kinder bei der Ehescheidung - Berücksichtigung der immateriellen Interessen der minderjährigen Kinder bei der Ehescheidung - 3. Kapitel: Geschützter Personenkreis und Rechtsfolgen des § 1568 1. Fall BGB: Geschützter Personenkreis des § 1568 1. Fall BGB - Rechtsfolgen des § 1568 1. Fall BGB - 4. Kapitel: Neuregelung: Vorschlag der Lehre - Vorschlag des Verfassers - 5. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachregister

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428091676
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 97001 A. 1. Auflage
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H233mm x B157mm x T11mm
    • Jahr 1997
    • EAN 9783428091676
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-428-09167-6
    • Veröffentlichung 19.08.1997
    • Titel Kinderschutzklauseln zur Begrenzung der Zerrüttungsscheidung im Rechtskreis der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR.
    • Autor Rainer Strauß
    • Untertitel Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft 110
    • Gewicht 258g
    • Herausgeber Duncker & Humblot
    • Anzahl Seiten 143
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Öffentliches Recht

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