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KOLLEKTIVMARKEN IM OAPI-RECHT
Details
Marken sind sehr vielfältig. Es gibt verschiedene Kategorien von Marken, denen das Recht nahezu spezifische Regelungen zuweist. So wurden neben den individuellen Marken, die das allgemeine Markenrecht verkörpern, auch die "unauffälligen ", aber "allgegenwärtigen" Kollektivmarken eingeführt. Der Gesetzgeber der OAPI hat unter dem Eindruck des TRIPS-Abkommens die Kollektivmarken als eine eigene Kategorie von Marken verankert. Diese stützen sich jedoch auf das allgemeine Markenrecht. Sind sie ein Bruch oder eine Kontinuität mit der Einheit des allgemeinen Markenrechts? Die Annahme, die sich daraus ergibt, ist, dass Kollektivmarken unter dem Einfluss des allgemeinen Markenrechts stehen, obwohl es ihnen gelingt, sich zu partikularisieren. Die Partikularisierung von Kollektivmarken vom allgemeinen Markenrecht ist angesichts der vielfältigen und atypischen Funktionen, die ihnen im Hinblick auf die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung und beiläufig auch auf den Schutz der Verbraucher der Waren und Dienstleistungen der Vereinigung, die die Kollektivmarke innehat, zugewiesen wurden, begrüßenswert und lobenswert.
Autorentext
Alex Legrand TEMEZE LIEDZE es un joven investigador en derecho privado de la Universidad de Dschang (Camerún) y posee un máster en derecho mercantil y de sociedades. Trabaja como asociado en un bufete de abogados local y ofrece asesoramiento jurídico y consultoría en derecho mercantil.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09786208673345
- Sprache Deutsch
- Größe H220mm x B150mm x T6mm
- Jahr 2025
- EAN 9786208673345
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-620-8-67334-5
- Veröffentlichung 24.02.2025
- Titel KOLLEKTIVMARKEN IM OAPI-RECHT
- Autor Alex Legrand Temeze Liedze
- Gewicht 161g
- Herausgeber Verlag Unser Wissen
- Anzahl Seiten 96
- Genre Arbeits- & Sozialrecht