Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube.

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Details

Die Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Vielmehr gestalten sie die technischen Plattformen und schaffen damit Kommunikationsräume. Innerhalb dieser Räume hat nun jeder die Möglichkeit, seine Inhalte an die Öffentlichkeit zu richten. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediäre und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG geschützt werden.

»Communication with Facebook, Twitter & YouTube. Constitutional Protection of Social Media and its Users by Freedom of Media« Social media are neither classic content providers nor purely technical providers. Moreover, they shape technical platforms and create a space for communication. Within this space anyone has the opportunity to direct content to the public. This work examines in how far social media and its active users are protected by media freedom.

Autorentext

Samira Tief hat an der Universität Rostock studiert und ihr 1. Staatsexamen erlangt. Im Anschluss hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Rostock am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht gearbeitet. Ihr Referendariat hat sie im Landgerichtsbezirk Potsdam abgeleistet. Mittlerweile ist sie als Richterin im Land Brandenburg tätig.


Klappentext

»Communication with Facebook, Twitter & YouTube. Constitutional Protection of Social Media and its Users by Freedom of Media« Social media are neither classic content providers nor purely technical providers. Moreover, they shape technical platforms and create a space for communication. Within this space anyone has the opportunity to direct content to the public. This work examines in how far social media and its active users are protected by media freedom.


Inhalt

  1. Einführung Begriff des Informationsintermediärs Bedeutung der Informationsintermediäre für den Kommunikationsprozess Relevanz des Themas, Problemlage und Forschungsfragen Stand in der Rechtsprechung und Literatur Gang der Untersuchung 2. Darstellung des Untersuchungsgegenstandes Facebook Twitter YouTube Fazit 3. Gegenüberstellung von klassischen Medienanbietern und Plattformanbietern sowie deren Nutzern Klassische Medienunternehmen Plattformanbieter Nutzer 4. Verfassungsrechtlicher Rahmen Verhältnis des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zu Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG Verhältnis der Gewährleistungen des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zueinander Die Begriffsmerkmale massenkommunikativer Gewährleistungen Schutzumfang des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG: Die Erbringung eines eigenen inhaltlichen Beitrags als Anknüpfungspunkt 5. Europarechtliche Vorgaben Vorgaben des Art. 10 EMRK Vorgaben des Art. 11 GrCh 6. Schutz der Kommunikation auf Facebook, Twitter und YouTube durch die Medienfreiheiten Medienfreiheiten des aktiven Nutzers Medienfreiheiten von Facebook, Twitter und YouTube als Intermediäre 7. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Literatur- und Sachverzeichnis
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Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428158409
    • Sprache Deutsch
    • Features Dissertationsschrift
    • Genre Öffentliches Recht
    • Größe H233mm x B159mm x T16mm
    • Jahr 2020
    • EAN 9783428158409
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-428-15840-9
    • Veröffentlichung 29.02.2020
    • Titel Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube.
    • Autor Samira Tief
    • Untertitel Verfassungsrechtlicher Schutz der Informationsintermediäre und ihrer Nutzer durch die Medienfreiheiten.
    • Gewicht 264g
    • Herausgeber Duncker & Humblot GmbH
    • Anzahl Seiten 163
    • Lesemotiv Verstehen

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