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Mindestvorschriften gemäß Art. 83 AEUV im Spannungsverhältnis zwischen intergouvernementalem und supranationalem Handeln
Details
Die Arbeit setzt sich mit der Strafrechtsintegration in der Europäischem Union auseinander, vor dem Hintergrund der Überführung dieses Bereichs in den supranationalen Rechtsrahmen durch den Vertrag von Lissabon. Dabei wird die Rechtsgrundlage der Mindestharmonisierung im Strafrecht vor und nach diesen Änderungen analysiert.
Das Strafrecht als domaine réservée" der Mitgliedstaaten stellte die europäische Integration vor besondere Herausforderungen. Die im Wesentlichen intergouvernemental ausgestaltete Zusammenarbeit in Strafsachen findet mit dem Vertrag von Lissabon ein Ende, indem dieser Bereich als interne Politik der Europäischen Union in den supranationalen Rechtsrahmen überführt wurde. Die Autorin untersucht, ob dies auch inhaltlich eine endgültige Abwendung von der intergouvernementalen Prägung darstellt und inwieweit der Sensibilität dieser Materie sowie den staatlichen Souveränitätsvorbehalten Rechnung getragen wird. Beleuchtet wird dann, wo die entscheidenden Unterschiede bei der Mindestharmonisierung im Strafrecht liegen, aber auch, ob die Entstehung supranationaler Straftatbestände nun möglich ist.
Autorentext
Izabela Dumistracel studierte Rechtswissenschaft in Iasi, Rumänien, und in Mainz. Sie hat an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz 2004 den LL.M.-Titel erworben und 2023 promoviert. Derzeit arbeitet sie in einer Wirtschaftskanzlei mit internationalem Bezug in Mannheim.
Klappentext
Das Strafrecht als domaine réservée" der Mitgliedstaaten stellte die europäische Integration vor besondere Herausforderungen. Die im Wesentlichen intergouvernemental ausgestaltete Zusammenarbeit in Strafsachen findet mit dem Vertrag von Lissabon ein Ende, indem dieser Bereich als interne Politik der Europäischen Union in den supranationalen Rechtsrahmen überführt wurde. Die Autorin untersucht, ob dies auch inhaltlich eine endgültige Abwendung von der intergouvernementalen Prägung darstellt und inwieweit der Sensibilität dieser Materie sowie den staatlichen Souveränitätsvorbehalten Rechnung getragen wird. Beleuchtet wird dann, wo die entscheidenden Unterschiede bei der Mindestharmonisierung im Strafrecht liegen, aber auch, ob die Entstehung supranationaler Straftatbestände nun möglich ist.
Inhalt
§1 Gegenstand und Ziel der Arbeit §2 Aufbau der Untersuchung Teil1: Gegenstand und Grundzüge der Strafrechtsharmonisierung §1 Begriffe A. Europäisches Strafrecht I. Europäisches Strafrecht als Unionsrecht II. Europäisches Strafrecht als Kriminalstrafrecht B. Harmonisierung I. Begriff der Harmonisierung II. Methoden der Harmonisierung §2 Zur Entwicklung der Harmonisierung im Strafrecht §3 Grundlegendes zur Strafrechtsharmonisierung A. Gründe für die Strafrechtsharmonisierung B. Ziele der Strafrechtsharmonisierung C. Harmonisierungsmethode I. Strafrecht als Kern staatlicher Souveränität II. Mindestharmonisierung als Konzept für das Strafrecht Teil2: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts vor Lissabon §1 Strafrechtsetzungskompetenz A. Vorrang der ersten gegenüber der dritten Säule B. Kompetenzen im Rahmen der dritten Säule C. Kompetenzen im Rahmen der ersten Säule I. Keine originäre Strafrechtsetzungskompetenz II. Anweisungskompetenz §2 Harmonisierung im materiellen Strafrecht A. Vorüberlegungen B. Bereiche der Strafrechtsharmonisierung C. Voraussetzungen der Harmonisierung I. Erforderlichkeit der Harmonisierung II. Harmonisierung durch Mindestvorschriften D. Kriminalpolitische Vorgaben vom Wiener bis zum Haager Programm E. Erlassene Rechtsakte zur Strafrechtsharmonisierung §3 Intergouvernementaler Rahmen A. Befugnisse der Organe I. Rat als wesentliches Entscheidungsorgan II. Initiativrecht der Kommission III. Beteiligung des Europäischen Parlaments IV. Europäischer Rat als spezifisches Unionsorgan B. Einstimmigkeit als Grundregel im Rechtsetzungsverfahren C. Handlungsinstrumente I. Allgemeines II. Rahmenbeschluss als wesentliches Instrument der Harmonisierung D. Rechtskontrolle durch den EuGH I. Vorabentscheidungsverfahren II. Nichtigkeitsklage §4 Fazit: Defizitäre Strafrechtsetzung vor Lissabon A. Kompetenzrechtlicher Konflikt B. Geringe demokratische Legitimation C. Langwierige Beschlussfassung D. Eingeschränkte Justiziabilität Teil3: Die Harmonisierung materiellen Strafrechts nach Lissabon §1 Entscheidende Aspekte der Harmonisierungskompetenz A. Strafrecht im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts I. Rechtliche Grundstruktur des RFSR II. Inhaltliche Reichweite des RFSR B. Geteilte Zuständigkeit im Strafrechtsbereich C. Kriminalpolitische Leitlinien I. Allgemeine Orientierungspunkte für die Strafgesetzgebung II. Stockholmer Programm und Post-Stockholm-Programm D. Allgemeine Voraussetzungen für die Harmonisierung I. Erforderlichkeit II. Beachtung der Grundrechte, Freiheiten und allgemeinen Grundsätze §2 Rechtlicher Rahmen der Strafrechtsharmonisierung A. Integrative Elemente I. Verstärkte demokratische Legitimation in der Europäischen Union II. Ordentliches Gesetzgebungsverfahren als Regelverfahren im Strafrecht III. Straffere Beschlussfassung IV. Supranationale Handlungsformen V. Stärkung des Rechtsschutzes durch den EuGH B. Souveränitätsbezogene Aspekte I. Sonderregelungen im Gesetzgebungsverfahren II. Sonderregelungen auf der judikativen Ebene C. Fazit: integrationsfreundliche Harmonisierung unter mitgliedstaatlichem Vorbehalt §3 Reichweite der Harmonisierungskompetenz A. Allgemeine Grenzen der Strafrechtsharmonisierung I. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung II. Subsidiaritätsprinzip III. Verhältnismäßigkeitsprinzip B. Bereichsspezifische Grenzen strafrechtsspezifisches Schonungsgebot §4 Harmonisierungskonstellationen nach Art.83 AEUV A. Grundstruktur und Auslegung B. Harmonisierung im Bereich schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Art.83 Abs.1 AEUV) I. Voraussetzungen für die Kriminalisierung II. Kriminalitätsbereiche III. Überblick über die erlassenen Rechtsakte auf Grundlage von Art.83 Abs.1 AEUV C. Strafrechtliche Harmonisierung in den bereits harmonisierten Bereichen (Art.83 Abs.2 AEUV) I. Gegenstand der Neuregelung D. Harmonisierung durch Mindestvorschriften §5 Mindestvorschriften nach Art.83 AEUV als alleinige Rechtsetzungsmöglichkeit im Strafrecht? A. Historische und systematische Auslegung des Art.83 AEUV B. Das Verhältnis zu potenziellen Strafrechtsetzungsnormen C. Ausnahmefall: Art.325 Abs.4 AEUV D. Exkurs: Erlass supranationaler Strafrechtsnormen Teil4: Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Strafrechts auf europäischer Ebene §1 Strafrechtsharmonisierung nach Lissabon A. Überlegungen zur Rechtsetzungstätigkeit B. Problematische Tendenzen §2 Perspektiven der Strafrechtsharmonisierung A. Entwicklung einer europäischen Kriminalpolitik B. Europäische Standards ohne ein europäisches Strafgesetzbuch C. Harmonisierung von Strafen mittels eines klaren europäischen Systems D. Ein Allgemeiner Teil des Strafrechts der Europäischen Union? Schlussbetrachtung Literaturverzeichnis
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631912294
- Auflage 24001 A. 1. Auflage
- Editor Udo Fink
- Sprache Deutsch
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H216mm x B153mm x T20mm
- Jahr 2024
- EAN 9783631912294
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-91229-4
- Veröffentlichung 13.05.2024
- Titel Mindestvorschriften gemäß Art. 83 AEUV im Spannungsverhältnis zwischen intergouvernementalem und supranationalem Handeln
- Autor Izabela Dumistracel
- Gewicht 498g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 296
- Lesemotiv Verstehen