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Privatstiftungen im Blickwinkel der österreichischen Gesetzgebung
Details
Stiftungen dienen grundsätzlich dazu, mittels eines eigentümerlosen Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck zu erfüllen. Mit der Einführung des Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1993 wurde der Stiftungszweck auf Eigennützigkeit erweitert und eine Annäherung an die gesetzlichen Regelungen der Schweiz und Liechtenstein angestrebt. Privatstiftungen benötigen bei ihrer Gründung eine Stiftungserklärung, die alle wesentlichen Punkte die das Funktionieren der Stiftung gewährleisten, regelt. Wichtige Organe von Privatstiftungen sind der Vorstand sowie der Stiftungsprüfer. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit einen Aufsichtsrat bzw. weitere Organe einzusetzen. Die Besteuerung von Stiftungen lässt sich in drei Ebenen unterteilen. Die Ebene der Stiftungseingangsbesteuerung, die Ebene der laufenden Besteuerung sowie die Ebene der Besteuerung von Zuwendungen an Begünstigte. Die Stiftung ist mit ihren Einkünften grundsätzlich KöSt- pflichtig. Es gibt jedoch das Privileg der Zwischenbesteuerung für gewisse Einkünfte aus Kapitalvermögen gem
13 Abs 3 KStG. Den in der Arbeit beschriebenen Vorteil der Zwischenbesteuerung gibt es mit 2011 nicht mehr.
Autorentext
Ferdinand J. Rossbacher, MMag.: Magisterstudium Financial and Industrial Management und Management and International Business an der Karl-Franzens-Universität Graz. Revisionsassistent bei Rossbacher Kohlfürst & Partner Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Klagenfurt
Klappentext
Stiftungen dienen grundsätzlich dazu, mittels eines eigentümerlosen Vermögens einen vom Stifter bestimmten Zweck zu erfüllen. Mit der Einführung des Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1993 wurde der Stiftungszweck auf Eigennützigkeit erweitert und eine Annäherung an die gesetzlichen Regelungen der Schweiz und Liechtenstein angestrebt. Privatstiftungen benötigen bei ihrer Gründung eine Stiftungserklärung, die alle wesentlichen Punkte die das Funktionieren der Stiftung gewährleisten, regelt. Wichtige Organe von Privatstiftungen sind der Vorstand sowie der Stiftungsprüfer. Darüber hinaus besteht noch die Möglichkeit einen Aufsichtsrat bzw. weitere Organe einzusetzen. Die Besteuerung von Stiftungen lässt sich in drei Ebenen unterteilen. Die Ebene der Stiftungseingangsbesteuerung, die Ebene der laufenden Besteuerung sowie die Ebene der Besteuerung von Zuwendungen an Begünstigte. Die Stiftung ist mit ihren Einkünften grundsätzlich KöSt- pflichtig. Es gibt jedoch das Privileg der Zwischenbesteuerung für gewisse Einkünfte aus Kapitalvermögen gem § 13 Abs 3 KStG. Den in der Arbeit beschriebenen Vorteil der Zwischenbesteuerung gibt es mit 2011 nicht mehr.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783639336887
- Sprache Deutsch
- Genre Steuerrecht
- Größe H224mm x B151mm x T15mm
- Jahr 2011
- EAN 9783639336887
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-639-33688-7
- Titel Privatstiftungen im Blickwinkel der österreichischen Gesetzgebung
- Autor Ferdinand Rossbacher
- Untertitel Das Stiftungsprivileg der Zwischenbesteuerung
- Gewicht 173g
- Herausgeber VDM Verlag
- Anzahl Seiten 104