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Quota Litis und zivilrechtliche Teilnichtigkeit
Details
Die Vereinbarung eines Streitanteilshonorars wird als pactum de quota litis bezeichnet und ist in Österreich nichtig. Was ist unter dem Begriff der Nichtigkeit zu verstehen und welche Konsequenzen sind damit verbunden? Wann tritt Gesamt- und wann Teilnichtigkeit ein? Tritt Teilnichtigkeit ein, so stellt sich die Frage, wie mit dem Restvertrag umzugehen ist. Könnte im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine zulässige Regelung geschaffen werden, die dem Parteiwillen Rechnung trägt? Oder bewirkt die Nichtigkeitsanordnung, dass die Honorarvereinbarung oder gar der gesamte Anwaltsvertrag zur Gänze entfallen? Der Autor stellt die geltende Rechtslage dar und schlägt eine Neuregelung unter Berücksichtigung der Interessenslagen von Klient und Rechtsanwalt sowie der geänderten Wettbewerbssituation und Marktverhältnisse vor.
Autorentext
Der promovierte Jurist und Rechtsanwalt Christoph Hackl durchlief eine Ausbildung in internationalen Wirtschaftskanzleien. Seit 2002 führt er in Wien eine erfolgreiche Rechtsanwaltskanzlei als One-Stop-Shop für Unternehmensrecht. Nach zahlreichen Publikationen hat Hackl diesem Buch seine Dissertation aus dem Gebiet des Zivilrechts zugrunde gelegt.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09786202323130
- Sprache Deutsch
- Größe H220mm x B150mm x T15mm
- Jahr 2018
- EAN 9786202323130
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-620-2-32313-0
- Veröffentlichung 26.11.2018
- Titel Quota Litis und zivilrechtliche Teilnichtigkeit
- Autor Christoph Hannes Hackl
- Untertitel Die zivilrechtliche Teilnichtigkeit und ihre Folgen am Beispiel des Pactum de Quota Litis
- Gewicht 375g
- Herausgeber Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften
- Anzahl Seiten 240
- Genre Öffentliches Recht