Rechtsbeziehungen zwischen Marktbetreibern und Börsenbenutzern

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Details

Für Börsen und Börsenhandel stehen verschiedene rechtliche Konstruktionen zur Verfügung. Eine Börse kann als öffentlich-rechtliche Anstalt verfaßt sein. Die Teilnahme am Börsenhandel und die Notierung von Wertpapieren erfolgt als Anstaltsbenutzung. Alternativ kann Börsenhandel auch auf vertraglicher Basis erfolgen. Dann schließen die Börsenhändler und Emittenten privatrechtliche Benutzungsverträge mit dem Börsenbetreiber. Im Jahr 2002 wurden beim Neuen Markt der Deutsche Börse AG Nachteile privatrechtlicher Benutzungsverträge offenbar. Nach dem Platzen der Dotcom-Blase versuchte die Deutsche Börse AG, Penny-Stocks und insolvente Unternehmen vom Neuen Markt auszuschließen. Jedoch war eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen den Willen der gelisteten Unternehmen nicht möglich. Im Jahr 2007 traten anstaltsrechtliche Besonderheiten zutage. Die Frankfurter Wertpapierbörse hatte versucht, die Zahl der Handelsteilnehmer (Skontroführer) zu reduzieren, die für die Feststellung von marktgerechten Börsenpreisen zuständig sind. Die Skontroführer wehrten sich erfolgreich dagegen. Nach Art. 12 Grundgesetz war eine Bestenauslese in diesem Fall nicht zulässig. Die Arbeit untersucht die Hintergründe dieser Vorkommnisse. Wie können bestehende Benutzungsverhältnisse geändert werden? Welcher Inhaltskontrolle unterliegen solche Änderungen? Welche rechtliche Struktur eignet sich am besten zur Organisation einer Börse? Untersucht werden bilaterale privatrechtliche Benutzungsverträge mit einem einseitigen Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB, privates Vereinsrecht und öffentliches Anstaltsrecht.

Autorentext

Friedemann Kiethe studierte Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main und an der Vanderbilt University in Nashville, Tennessee (USA). Sein Referendariat absolvierte er in Frankfurt am Main und Seoul (Südkorea). Er arbeitet als Rechtsanwalt in einer internationalen Anwaltssozietät.


Klappentext

Originally presented as the author's thesis (doctoral)--Universiteat Frankfurt am Main, 2010.


Inhalt
Inhalt: Börsenorganisation besser privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich? Börse als öffentlich-rechtliche Anstalt, privatrechtlichen Verein oder auf vertraglicher Basis organisieren? Vergleich: öffentliches Anstalts- und Satzungsrecht, Vereinsrecht, Vertragsrecht (§ 315 BGB, AGB) Neuer Markt, organisiert auf Basis Allgemeiner Geschäftsbedingungen, nicht einseitig vom Börsenbetreiber änderbar Einbeziehung neuer Regelwerke in bestehende Benutzungsverhältnisse.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783631608333
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 11001 A. 1. Auflage
    • Features Dissertationsschrift
    • Größe H210mm x B148mm x T16mm
    • Jahr 2011
    • EAN 9783631608333
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-631-60833-3
    • Veröffentlichung 24.10.2011
    • Titel Rechtsbeziehungen zwischen Marktbetreibern und Börsenbenutzern
    • Autor Friedemann Kiethe
    • Untertitel Vertragsrecht oder öffentliches Recht?- Börsenorganisation in Kategorien des privaten Individualvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vereinsrechts oder des öffentlichen Satzungsrechts
    • Gewicht 364g
    • Herausgeber Peter Lang
    • Anzahl Seiten 278
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Arbeits- & Sozialrecht

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