Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten im Lichte der Aarhus-Konvention

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Details

Die Aarhus-Konvention gilt als der "Rechtsschutzmotor" in der Entwicklung des jüngeren Umweltvölkerrechts, zumal hier zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Dokument Mitgliedern der Öffentlichkeit ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Umweltinformation, Verfahrensbeteiligung und Zugang zu Gerichten eingeräumt wird. Vor dem Hintergrund des mit Vollzugsdefiziten als ständigem Problem zu kämpfenden Umweltbereiches ist es Ziel, die Zivilgesellschaft für die Durchsetzung des Rechts zu mobilisieren. Im Vordergrund steht die Effektuierung des unter Umsetzungsmängeln leidenden Rechtsbereichs, wohingegen dem Schutz individueller Belange des Einzelnen nur sekundäre Bedeutung zukommt. Damit wird auch zunehmend die Entwicklung eines neuen Verständnisses subjektiver Rechte bedingt. Eine Anforderung, die nachwievor so manche Vertragspartei vor besondere Umsetzungsherausforderungen stellt. - Der Versuch einer Klärung der Rechtsschutzanforderungen der Aarhus-Konvention angesichts noch immer zahlreicher drängender Umsetzungsfragen.

Autorentext

Dr. Barbara Goby studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und der Karlsuniversität Prag. Nach Absolvierung des Gerichtsjahres und vierjähriger Assistenzzeit an der Universität für Bodenkultur Wien arbeitet sie seit Oktober 2012 beim Umweltdachverband, Wien, wo sie den Politikbereich Umweltrecht verantwortet.


Klappentext

Die Aarhus-Konvention gilt als der "Rechtsschutzmotor" in der Entwicklung des jüngeren Umweltvölkerrechts, zumal hier zum ersten Mal in einem völkerrechtlichen Dokument Mitgliedern der Öffentlichkeit ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Umweltinformation, Verfahrensbeteiligung und Zugang zu Gerichten eingeräumt wird. Vor dem Hintergrund des mit Vollzugsdefiziten als ständigem Problem zu kämpfenden Umweltbereiches ist es Ziel, die Zivilgesellschaft für die Durchsetzung des Rechts zu mobilisieren. Im Vordergrund steht die Effektuierung des unter Umsetzungsmängeln leidenden Rechtsbereichs, wohingegen dem Schutz individueller Belange des Einzelnen nur sekundäre Bedeutung zukommt. Damit wird auch zunehmend die Entwicklung eines neuen Verständnisses subjektiver Rechte bedingt. Eine Anforderung, die nachwievor so manche Vertragspartei vor besondere Umsetzungsherausforderungen stellt. - Der Versuch einer Klärung der Rechtsschutzanforderungen der Aarhus-Konvention angesichts noch immer zahlreicher drängender Umsetzungsfragen.

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783838150710
    • Sprache Deutsch
    • Genre Internationales Recht
    • Größe H220mm x B150mm x T26mm
    • Jahr 2015
    • EAN 9783838150710
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-8381-5071-0
    • Veröffentlichung 03.06.2015
    • Titel Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten im Lichte der Aarhus-Konvention
    • Autor Barbara Goby
    • Gewicht 661g
    • Herausgeber Südwestdeutscher Verlag für Hochschulschriften
    • Anzahl Seiten 432

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