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Roman und Persönlichkeitsrecht
Details
Die Arbeit handelt davon, welche Einschränkungen sich die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) gefallen lassen muss. Der Autor gibt eine Definition des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und vertritt die These, Kunstkommunikation sei für Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht geeignet.
Wer sich in einer Romanerzählung als Person wiedererkannt fühlt, muss das grundsätzlich hinnehmen, weil Kunstkommunikation nach außen wie ein Filter wirkt, der Verletzungen des Persönlichkeitsrechts abmildert. Die Arbeit konstruiert Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht aufeinander zugerichtet neu. Dass Rechtsnormen nicht mit dem Buchstaben des Gesetzes identisch sind, sondern erst im Prozess ihrer eigenen Anwendung entstehen, bildet das nachpositivistisch-konstruktivistische Fundament hierfür. Dabei entsteht eine Landschaft partikulardogmatischer Innovationen, auf der sich die Lösung des juristischen Problems darbietet.
Inhalt
Inhalt: «Esra»-Beschluss des BVerfG Reale Realität und fiktionale Realität Literatur- und romanspezifische Modulation Dogmatisch-konstruktive Anreicherung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts Dogmatisch-konstruktive Anreicherung der Kunstfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG Art. 5 Abs. 3 GG.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631641903
- Auflage 13001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H216mm x B153mm x T10mm
- Jahr 2013
- EAN 9783631641903
- Format Fester Einband
- ISBN 978-3-631-64190-3
- Veröffentlichung 07.11.2013
- Titel Roman und Persönlichkeitsrecht
- Autor Christoph Wege
- Untertitel Ein partikulardogmatischer Entwurf
- Gewicht 268g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 112
- Lesemotiv Verstehen