Schuldnerverzug.

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Details

Nach dem Reformvorschlag der Schuldrechtskommission sollen die Tatbestandsvoraussetzungen des Verzugs, seine Abgrenzung zur Unmöglichkeit, zum Wegfall der Geschäftsgrundlage und zur positiven Forderungsverletzung neu gefaßt werden. Eine Mahnung soll etwa dann entbehrlich sein, wenn eine Interessenabwägung dies gebietet. Der Gesetzentwurf wird am Bürgerlichen Gesetzbuch gemessen, dessen Verständnis Grundlage der Reformüberlegungen sein muß. Der Verfasser entwickelt die Funktion des Schuldnerverzugs aus der vom historischen Gesetzgeber beabsichtigten Abgrenzung zum Recht der Unmöglichkeit, wie sie - gegen die Lehre - in ständiger Rechtsprechung bewahrt wurde. Zweiter Schwerpunkt der Arbeit ist die Frage nach der Bedeutung der Mahnung. Die Annahme der Kommission, sie diene der Warnung des ab Fälligkeit zur Leistung verpflichteten Schuldners, dem eine "Schonfrist" gewährt werden solle, widerspricht der allgemein anerkannten Schadensersatzverpflichtung des Schuldners für jede von ihm zu vertretende Pflichtverletzung und der Regelung des § 271 BGB. Mit dieser Ansicht wäre es nicht zu rechtfertigen, dem Gläubiger die Kosten der Erstmahnung aufzuerlegen. Der Verfasser legt dar, daß die Mahnung mit den Motiven und der Rechtsprechung der Bestimmung der Leistungszeit und der Vermeidung des Streits über die Negative der Unkenntnis des Schuldners von seiner Leistungspflicht dienen soll. Der Reformvorschlag steht, so das Ergebnis der Arbeit, deutlich hinter den Erwartungen zurück. Er läßt Einfachheit und Klarheit des Bürgerlichen Gesetzbuches vermissen. Seine Regelungen sind weniger präzise, er gebietet nach seinem Wortlaut den Vorrang des Wegfalls der Geschäftsgrundlage und die vorrangige Unterscheidung nach 128 verschiedenen Formen der Unmöglichkeit. Die materiell-rechtlichen Änderungen sind abzulehnen. Das von den Reformern selbstgesteckte Ziel der Rechtsvereinheitlichung wird verfehlt. Der historische Gesetzgeber hat mit dem Schuldnerverzug den in anderen Rechtsordnungen als vorbildlich gewürdigten Grundtatbestand der Nichterfüllung geregelt, der alle Fälle des Ausbleibens korrekter Leistung erfaßt, insbesondere auch die als positive Forderungsverletzung bekannten Fälle der Schlechterfüllung.

Klappentext

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Inhalt
Inhaltsübersicht: Einleitung: Kurze Einführung zum Kommissionsentwurf - Allgemeine Überlegungen zu einer Gesetzesänderung - Aufgabenstellung und Thematik der Arbeit - Gang der Darstellung - Erstes Kapitel: Unmöglichkeit und Verzug: Das Verhältnis von Unmöglichkeit und Verzug nach herrschendem Verständnis - Die Neuordnung nach dem Kommissionsentwurf - Die Gläubigeransprüche im Vergleich - Zusammenfassende Darstellung anhand der Funktionen von Unmöglichkeit und Verzug - Zweites Kapitel: Die Mahnung: Funktion der Mahnung - Entbehrlichkeit der Mahnung nach geltendem Recht - Die Mahnung und ihre Entbehrlichkeit nach dem Kommissionsentwurf - Drittes Kapitel: Zusammenfassung und Schlußfolgerungen: Die Funktion des Schuldnerverzugs und die Anordnung seiner Voraussetzungen nach geltendem Recht - Die Regelung des Kommissionsentwurfs - Verbesserung, Vereinfachung, Rechtsvereinheitlichung: Empfehlen sich die vorgeschlagenen Änderungen? - Literaturverzeichnis - Sachregister

Weitere Informationen

  • Allgemeine Informationen
    • GTIN 09783428090549
    • Sprache Deutsch
    • Auflage 98001 A. 1. Auflage
    • Größe H233mm x B157mm x T17mm
    • Jahr 1998
    • EAN 9783428090549
    • Format Kartonierter Einband
    • ISBN 978-3-428-09054-9
    • Veröffentlichung 18.08.1998
    • Titel Schuldnerverzug.
    • Autor Friedrich Wahl
    • Untertitel Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtssystematik und Schuldrechtsreform.
    • Gewicht 463g
    • Herausgeber Duncker & Humblot
    • Anzahl Seiten 301
    • Lesemotiv Verstehen
    • Genre Öffentliches Recht

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