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Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts
Details
Das Lauterkeitsrecht dient gemäß § 1 UWG dem Schutz der Mitbewerber, der Marktgegenseite und der Allgemeinheit. Diese Schutzzwecktrias ergibt sich keineswegs aus der Natur der Sache. Vielmehr ist sie historisch kontingent. Als in den Jahren 1896 und 1909 die ersten deutschen Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb erlassen wurden, galt als Schutzzweck dieses Rechtsgebiets allein der Mitbewerberschutz. Der Schutz der Allgemeinheit, später auch der Verbraucherschutz wurden erst allmählich als eigenständige Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts anerkannt. Gerade angesichts der aktuellen kontroversen Schutzzweckdiskussion auf europäischer Ebene erscheint es als Desiderat der Forschung, die Entwicklung und Entfaltung der wettbewerbsrechtlichen Schutzzwecktrias zu analysieren.
Autorentext
Anton Plager, geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft in Regensburg; Rechtsanwalt seit 2004; Promotion in Bayreuth 2009.
Inhalt
Inhalt: Die Bedeutung der Schutzzwecke im Wettbewerbsrecht Der Schutz der Interessen der Mitbewerber Die Entfaltung der Allgemeininteressen als Schutzzweck im Wettbewerbsrecht Schutz der Interessen der Marktgegenseite Die Entfaltung des Verbraucherschutzgedankens im Wettbewerbsrecht.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen
- GTIN 09783631601082
- Auflage 10001 A. 1. Auflage
- Sprache Deutsch
- Features Dissertationsschrift
- Genre Sonstige Jura-Bücher
- Größe H210mm x B148mm x T21mm
- Jahr 2010
- EAN 9783631601082
- Format Kartonierter Einband
- ISBN 978-3-631-60108-2
- Veröffentlichung 27.07.2010
- Titel Schutzzwecke des Lauterkeitsrechts
- Autor Anton Plager
- Untertitel Entfaltung und Entwicklung zwischen 1909 und 2004
- Gewicht 501g
- Herausgeber Peter Lang
- Anzahl Seiten 388
- Lesemotiv Verstehen